Weiter Streit um Altstoffverbrennung bei Funder
Der Rechtsstreit reicht bis in das Jahr 2014 zurück. Damals genehmigte das Land Fundermax die Verbrennung von Altholz wie Bahnschwellen oder Altöl per Bescheid. Nach mehreren Behördenverfahren und Einsprüchen hob das Landesverwaltungsgericht den Bescheid des Landes auf, es sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
ORF
Keine aufschiebende Wirkung
Der Verfassungsgerichtshof wiederum gab Fundermax recht. Zuletzt hieß es im Herbst, der Rechtsstreit sei beendet, das Landesverwaltungsgericht habe den Bescheid für Fundermax bestätigt - mehr dazu in Fundermax darf weiter verbrennen (kaernten.ORF.at; 25.9.-2018). Tatsächlich schalteten die Anrainer vor kurzem selbst den Verfassungsgerichtshof ein. Der soll nun den Bescheid nach dem Abfallwirtschaftsrecht überprüfen.
Diese Beschwerde hat nach Auskunft des Verfassungsgerichtshofes keine aufschiebende Wirkung. Fundermax darf weiterhin verbrennen. Mit der höchsgerichtlichen Entscheidung ist frühestens im März nächsten Jahres zu rechnen.