25 Jahre Einsatz für Kinderrechte

Dienstag ist der Welttag der Kinderrechte. In Kärnten setzt sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KiJA) seit 25 Jahren als unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle für ein gewaltfreies, faires und chancengleiches Leben für alle Kinder ein.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft vertritt seit 25 Jahren parteiisch die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Ein Zeitraum, in dem aus „Worthülsen“ zum Thema Kinderschutz teils konkrete Ansprüche im Verfassungsrang wurden. Grundlage für die Arbeit der KiJA ist die UN-Kinderrechtskonvention, die in Österreich seit 1992 gilt, das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und das Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz aus dem Jahr 2013.

Weisungsfreiheit als Grundvoraussetzung

An der Spitze des weisungsfrei arbeitenden, heute vierköpfigen Teams, steht seit 25 Jahren Astrid Liebhauser: „Es hat sich mittlerweile deutlich gezeigt, dass es dieser Stellung, dieser Weisungsfreiheit bedarf, um unabhängig und objektiv gegebenenfalls Missstände zu orten und aufzuzeigen. Im gesetzlichen Auftrag ist aber nicht nur das Aufzeigen drin, sondern auch, dass wir auch an Verbesserungsvorschlägen mitarbeiten und Projekte initiieren können, um Kinderrechte weiterzuentwickeln.“

Im Durchschnitt bearbeitet die KiJA fast jeden Tag einen neuen Fall und zwar kostenlos und vertraulich. Parallel zum Bewusstsein für Kinderrechte wächst auch die Zahl der Gefährdungsmeldungen. 2017 gab es kärntenweit 3.977 Gefährdungsmeldungen. 2016 waren es ca. 1.900 weniger. Dazu Kinder- und Jugendreferentin Beate Prettner (SPÖ): „In allen Bereichen ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz angekommen. Die Gefährdungsmeldungen nehmen nicht deswegen zu, weil wir mehr Misshandlungen haben, sondern weil die Personengruppen der Erwachsenen den Kindern mehr Aufmerksamkeit schenken.“

Kinderschutzfachstelle beim Land

Derzeit forciert die KIJA den Wiederaufbau regionaler Kinderschutzgruppen. Auch die „Frühen Hilfen“ wird das Land kärntenweit ausbauen und auf Initiative der KIJA wurde beim Land eine Kinderschutzfachstelle eingerichtet, die besonderes Augenmerk auf die Aus- und Weiterbildung von Personen richtet, die beruflich mit Kindern zu tun haben.

Die KIJA fungiert seit 2013 auch als Opferschutzstelle für ehemalige Heimkinder - bisher wurden 1,35 Millionen Euro ausbezahlt, etwa an die Missbrauchsopfer des ehemaligen Primarius Franz Wurst oder im ehemaligen Landesjugendheim Görtschach. Insgesamt ging es um 124 Fälle von 1950 bis 1990.

Neue Vertrauensperson für Heimkinder

Um solche Fälle struktureller Gewalt und des Missbrauchs zu verhindern, will die KiJA im nächsten Jahr eine kinderanwaltliche Vertrauensperson für alle fremduntergebrachte Kinder schaffen. Seit Herbst 2015 konnte im Rahmen eines Patenprojekts 48 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge geholfen werden.

Wissenschaftliche Aufarbeitung

Die Frage, wie über lange Zeit und unter den Augen zahlreicher Fachpersonen so viele Kinder und Jugendlichen systematisch Opfer grausamster Gewalt werden konnten, wird auch an der Universität Klagenfurt im Rahmen eines Forschungsprojektes untersucht: Die Ergebnisse von „Gewalt an Kärntner Kindern und Jugendlichen in Institutionen“ sollen im Sommer 2019 präsentiert werden.

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