Vier Monate unbedingte Haft für Ex-Landesrat

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Landesrat Karl Pfeifenberger ist heute ein Urteil gesprochen worden. Er erhält 18 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Pfeifenberger bekannte sich bis zuletzt nicht schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem früheren Landeshauptmannstellvertreter Karl Pfeifenberger vor, von der ehemaligen Hypo-Bank Alpe Adria 540.000 Euro ohne Gegenleistung kassiert zu haben. Als Basis diente ein Dienstvertrag, den Pfeifenberger Ende 2004 mit der Hypo abschloss. Laut dem Staatsanwalt war es ein Scheinvertrag, mit dem Pfeifenberger nach seinem Ausscheiden aus der Politik versorgt werden sollte.

Aussagen laut Richter widersprüchlich

Pfeifenberger bekannte sich von Anbeginn des Prozess nicht schuldig. Am Donnerstag legte er in der Verhandlung Unterlagen vor, die seine Tätigkeit als Geschäftsführer einer Hypo-Tochter, die sich mit dem Thema Bioenergie beschäftigte, dokumentieren und die bezogenen Honorare rechtfertigen sollten. Pfeifenberger selbst hatte sich eine neuerliche Einvernahme gewünscht. Auf diese Argumentationen ließ sich Richter Dietmar Wassertheurer nicht ein. Laut dem Richter seien die Aussagen des Angeklagten in sich nicht schlüssig und widersprüchlich gewesen. Er habe seine Verantwortung laufend gewechselt, neue Unterlagen vorgelegt und seine Aussagen dann angepasst, erklärte Wassertheurer.

Ebenso mache es einen komischen Eindruck, wie der Dienstvertrag zwischen Pfeifenberger und der Hypo zustande gekommen sei. Darin seien genau zwei Personen involviert gewesen, der damalige Bankvorstand Wolfgang Kulterer und Pfeifenberger, und dazu gebe es wiederum widersprüchliche Aussagen über das Zustandekommen. Darüber hinaus sei der Vertrag nicht in der Hypo, sondern auswärts ausgearbeitet worden. Auch dass dieses Papier nicht den Gremien vorgelegt und geheim gehalten worden sei, sei nicht nachvollziehbar, führte der Richter aus.

Wassertheurer: „Da wird irgendwas verdeckt“

Ebenso wenig nachvollziehbar waren für das Gericht auch die Auszahlungen. Pfeifenberger hätte auf die Einhaltung des Dienstvertrags pochen können. Aber so habe er sein eigenes Unternehmen über die Hypo voll fremdfinanziert und als Einzelunternehmer Rechnungen an die eigene GmbH gelegt, nannte der Richter als Beispiel. Er mache ein Projekt fertig, ohne Vertragsgrundlage, ohne schriftliche Aufzeichnungen, nur auf die Aussage Kulterers hin, „der sagt: gründe diese Firma und mach die Abrechnung darüber“. Und so seien beispielsweise für eine Studie, die 15.000 wert sei, 220.000 Euro verrechnet worden. „Da wird irgendwas verdeckt im Hintergrund“, erklärte der Richter. Und es könne nicht sein, dass Kulterer da allein schuld sei. Dass diejenigen, welche die Beträge anweisen ließen, ebenfalls ihre Befugnis missbraucht hätten, sei ebenso klar, meinte Wassertheurer.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenates lautete schlussendlich: 18 Monate Haft, davon vier Monate unbedingte. Aus generalpräventiven Gründen sei ein Teil der Freiheitsstrafe unbedingt auszusprechen gewesen. Damit solle hintangehalten werden, dass gute Beziehungen für persönliche Vorteile und zum Schaden anderer genutzt werden, begründete der Richter das Strafausmaß. Der Hypo-Rechtsnachfolgerin Heta sprach das Gericht 392.000 Euro Schadenersatz zu. Der Privatbeteiligtenvertreter hatte einen Schaden von 649.000 Euro geltend gemacht. Pfeifenberger meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Andreas Höbl gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Links: