Ex-Beamter wegen Geheimnisverrats verurteilt

Die Causa „Top Team“ hat am Mittwoch erneut das Landesgericht beschäftigt. Ein ehemaliger Landesbediensteter wurde wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses - nicht rechtskräftig - zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Die Affäre um Zahlungen des Landes an die Agentur „TopTeam“ hatte die SPÖ über Jahre belastet. Die Anzeige war 2012 von der damals FPÖ-dominierten Landesregierung gekommen. Letztlich wurden die Ermittlungen, teilweise mit Diversionen, eingestellt - mehr dazu in Causa Top Team: Keine Anklage gegen Kaiser.

Mit Handynachrichten wollte der Angeklagte Ende November 2017 einen Vertragsbediensteten, mit dem er noch Kontakt hatte, dazu bringen, ihm eine Liste mit sämtlichen Zahlungen an die frühere SPÖ-Werbeagentur „TopTeam“ zu geben. Der Angeklagte sah offenbar eine Chance, seine alte Stelle in der Landesregierung zurückzubekommen. Wer ihm das im Austausch für die Liste versprochen hatte, sagte er am Mittwoch vor Gericht nicht.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Er bestreite nicht, dass er die verfänglichen Handy-Nachrichten geschrieben hatte, sagte der Angeklagte zu Richter Uwe Dumpelnik. Darüber hinaus wollte er aber keine Angaben machen. Der 33-Jährige bekannte sich nicht schuldig und plädierte auf Freispruch. Sein Anwalt argumentierte, selbst wenn die Dokumente verschickt worden wären, wären keine schützenswürdigen Interessen verletzt worden.

Der Vertragsbedienstete, der die Unterlagen beschaffen sollte, sagte als Zeuge aus. Der Zugang zum Kanzleisystem sei reglementiert, Mitarbeiter müssten vor Freischaltung die Amtsverschwiegenheit unterschreiben, sagte er. „Das sind Daten, die nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen.“ Die Staatsanwältin sagte, es habe sich teilweise um „nicht unbeträchtliche Förderungen“ gehandelt.

Vorstrafe wegen Betrugs

Richter Dumpelnik folgte der Argumentation, dass sehr wohl berechtigte öffentliche und private Interessen gefährdet gewesen seien. „Wenn das kein Amtsgeheimnis ist, was dann?“ Weil der Angeklagte wegen Betrugs vorbestraft ist, fiel die Strafe unbedingt aus. Der Verteidiger kündigte volle Berufung an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.