Bedingte Haft und Geldstrafe für Hitlergruß

Ein 33-jähriger Deutscher hat im Juni bei einem Fußballspiel im Wörtherseestadion Klagenfurt den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben. Am Mittwoch wurde er am Landesgericht zu einem Jahr bedingter Haft und 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der Deutsche musste sich vor einem Schwurgericht wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verantworten. Der Spruch der Geschworenen war einstimmig. Beim Freundschaftsspiel Österreich gegen Deutschland im ausverkauften Wörtherseestadion hob der 33-Jährige am 2. Juni beim Anspielen der deutschen Nationalhymne für „mindestens fünf Sekunden“, so die Anklage, die Hand zum Hitlergruß. Ein anderer Deutscher meldete dies sofort dem Deutschen Fußballbund, der unmittelbar darauf Anzeige erstattete. Bei der anschließenden polizeilichen Einvernahme hatte der Mann 1,3 Promille Alkohol im Blut.

Deutscher Hitlergruß Fußball Stadion

ORF

Der Angeklagte vor Gericht

Verteidiger: Aktion pfui aber nicht strafbar

Für Staatsanwältin Nicole Sembach war mit dem Verhalten des in Deutschland unbescholtenen 33-Jährigen der Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erfüllt. „Jeder kennt den Gruß und weiß, dass er eine Achtung Hitlers und dessen Zielsetzungen darstellt“, führte sie aus.

Verteidiger Arthur Berger sah für einen Wiederbetätigungsvorsatz hingegen zu wenig Indizien. Die Tat sei bei einem Fußballspiel und nicht bei einer „anrüchigen Gedenkveranstaltung“ passiert, sagte er in seinem Plädoyer. Darüber hinaus habe sein Mandant auch keine einschlägigen Tätowierungen und horte zu Hause keine NS-Devotionalien. „Die Aktion war pfui, aber muss noch lange nicht strafbar sein“, meinte der Anwalt.

„Teilweise schuldig“

Der Deutsche bekannte sich „teilweise schuldig“. Er habe die Hand zwar zum Hitlergruß gehoben, hänge dieser Ideologie aber keineswegs an und habe auch keine NS-Propaganda verbreiten wollen, sagte er in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Schwurgerichts, Richter Christian Liebhauser-Karl. Es sei aus der Emotion heraus bei der Stelle „Einigkeit, Recht und Freiheit“ passiert. „Was hat der Hitlergruß damit zu tun?“, fragte der Richter. „Gar nichts“, antwortete der Angeklagte. Damals habe es weder Recht noch Freiheit gegeben. Der Richter ließ nicht locker. Warum er dann in einem voll besetzten Stadion vor 30.000 Personen den Hitlergruß gezeigt habe, wollte er vom Angeklagten wissen, der die Frage mit „Dummheit“ und es tue ihm leid, beantworte.

„Was glauben Sie, was das für eine Außenwirkung hat?“ fragte Liebhauser-Karl und wies den 33-Jährigen darauf hin, dass beim Verbotsgesetz ein bedingter Vorsatz reiche. Es genüge, dass er es für möglich halte und sich damit abfinde, dass durch sein Verhalten NS-Propaganda verbreitet werde. Doch auch nach einer Belehrung durch den Richter, dass ein reumütiges Geständnis das Strafmaß reduziere, und einer Beratung mit seinem Anwalt blieb der Angeklagte bei seiner Verantwortung: nur teilweise schuldig.

Alkohol im Spiel

Als erschwerend für die Zumessung der Strafe sei die hohe Publizität in einem ausverkauften Stadion zu werten gewesen, sagte Liebhauser Karl. Als mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und die Folge der Enthemmung durch den Alkohol angesehen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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