Bei Wildwechsel nicht ausweichen

Jedes Jahre im Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen. Alle zwei Stunden passiert statistisch ein Unfall mit Wildtieren. Experten raten, nur bei größeren Tieren eine Vollbremsung einzuleiten. Ausweichen sollte man auf jeden Fall vermeiden.

Über 4.300 Wildunfälle ereignen sich jährlich allein in Kärnten. Bei den Zusammenstößen auf Kärntner Straßen kommen neben den Tieren auch immer wieder Fahrzeuginsassen zu Schaden. 2017 wurden in Kärnten 34 Lenker bei der Kollision mit einem Wildtier zum Teil schwer verletzt und mussten danach ins Krankenhaus.

Die meisten Wildunfälle ereignen sich im Freiland auf Landes- und Gemeindestraßen, sagt Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV): „Typisch ist die Waldrandsituation, das Vorbeifahren an Feldern mit hohem Fruchtstand und vor allem in Morgen- und Abendstunden. Man fährt oft wie sonst, das reicht aber nicht. Das Wild schaut nicht, wenn es über Straßen läuft.“ Angepasst und langsamer fahren ist auf jeden Fall ratsam.

„Vollbremsung, nicht ausweichen“

Wenn ein Zusammenstoß mit einem Wildtier dennoch unvermeidlich ist, rät der Experte den Verkehrsteilnehmern zur Einhaltung einiger Verhaltensregeln: „Vollbremsung, nicht ausweichen. Die meisten Unfälle mit schweren Verletzungen und Toten sind Ausweichunfälle, wo man in den Gegenverkehr kommt oder sich das Fahrzeug im Straßengraben überschlägt.“ Die Wucht des Aufpralls zum Beispiel mit einem Rothirsch bei Tempo 60 entspricht etwa dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten, eine Vollbremsung ist hier gerechtfertigt.

Bei kleineren Tieren keine Vollbremsung

Laut ÖAMTC sollte man bei kleineren Tieren wie Hasen, Vögeln oder Eichhörnchen keine Vollbremsung einleiten. Denn wenn ein nachfolgender Lenker durch die Vollbremsung in den Vordermann kracht, könnte es eine Teilschuld des Bremsenden geben.

Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Es besteht in jedem Fall Verständigungspflicht. Eine Nichtmeldung ist strafbar und kann bis zu 2.180 Euro kosten. Probeführerscheinbesitzern droht sogar eine Nachschulung.