Mehr Leistungen für Versicherungsnehmer

Die „Harmonisierung“ hat mit Anfang Oktober eine Vereinheitlichung von Leistungen der Krankenkassen mit sich gebracht. Einige Selbstbehalte wurden gestrichen, das Krankengeld wurde bei stationären Aufenthalten verlängert.

Bis jetzt gab es bei den Kassenleistungen Unterschiede je nach Bundesland, Berufsgruppe oder Versicherungsträger. Für Selbstständige, Unselbstständige und Beamte galten andere Regeln. In einem ersten Schritt wurden elf von insgesamt 23 Kassenleistungen durch die sogenannte „Harmonisierung“ einander angepasst. Manche Selbstbehalte fallen dadurch weg und manche Tarife wurden vereinheitlicht, sagte Peter Wenig von der Arbeiterkammer Kärnten.

Eine Erleichterung gibt es zum Beispiel, was die Transportselbstbehalte für chronisch Kranke betrifft wie Menschen, die eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie machen oder auch Dialysepatienten. Sie zahlten bisher für jeden Transport 11,50 Euro Selbstbehalt, dieser fällt gänzlich weg.

70 Prozent der Kosten für Zahnspangen

Auch die Zahnspangen betreffend wurde eine einheitliche Regelung bei den Selbstbehalten geschaffen: Für abnehmbare Regulierungen gibt es seit 1. Oktober einen einheitlichen Selbstbehalt von 30 Prozent der Behandlungskosten, so Wenig: „Es war ja sehr unterschiedlich. 20 bis 50 Prozent je nach Versicherungsträger. Bei den festsitzenden, fixen Zahnspangen werden künftig 70 Prozent der Kosten als Zuschuss geleistet.“

Für Zeckenimpfungen gibt es vier Euro Zuschuss. Benötigt jemand einen neuen Rollstuhl, werden von der Kasse bis zu 3.320 Euro dazugezahlt. Bei stationären Krankenhausaufenthalten wird das Krankengeld weiter ausbezahlt, auch wenn der Anspruch an sich bereits erschöpft ist. Laut Wenig habe es bisher höchstens einen Leistungsanspruch auf ein Krankengeld bis zu 52 Wochen gegeben. Der Anspruch jetzt richtet sich nach dem tatsächlichen Aufenthalt.

1.328 Euro maximal für Kontaktlinsen

Für Kontaktlinsen zahlen seit 1. Oktober alle Krankenversicherungsträger maximal 1.328 Euro an Zuschuss, innerhalb von zwei Jahren. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können ist eine Bestätigung durch den Arzt nötig.

In den nächsten fünf Jahren sollen weitere Zuschüsse umgestellt bzw. für alle Versicherungsträger vereinheitlicht werden. Mittel- bis langfristig sollen die Leistungen also für alle Versicherungen gleich sein, sagt Wenig.

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