Messerattacke gegen Ehemann: Prozess vertagt

Der Prozess gegen eine 77-Jährige, die ihren Mann mit Stichen in die Hals- und Brustregion attackiert hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt neuerlich vertagt worden. Der Ehemann und die Nichte sollen nun auch befragt werden.

Der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl gab dem Antrag der Verteidigung, dem sich auch die Staatsanwältin anschloss, statt und will neuerlich Zeugen befragen. Die Pensionistin hatte gestanden, versucht zu haben, ihren Mann mit Messerstichen zu töten. Der Mann erlitt Schnittverletzungen am Hals und in der Herzgegend.

Gutachten: Nicht zurechnungsfähig

Staatsanwältin Sandra Agnoli hatte einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht und war damit einem psychiatrischen Gutachten gefolgt, das eine geistige Abartigkeit höheren Grades feststellte. Die Frau sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Sollte sich herausstellen, dass die Frau doch zurechnungsfähig war, droht ihr eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Die Geschworenen waren in der ersten Hauptverhandlung mit den Ausführungen des Sachverständigen nicht zufrieden gewesen und hatten ein neues Gutachten verlangt. Und dieses kam zu dem exakt gegenteiligen Schluss: Die Frau sei sehr wohl zurechnungsfähig gewesen.

Psychiater widerspricht Gutachten

Gerichtspsychiater Peter Hofmann erklärte, heutzutage werde oft versucht, Kapitalverbrechen auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Im gegenständlichen Fall ergebe sich für ihn dieser Zusammenhang jedoch nicht. Die Frau sei sehr wohl in der Lage gewesen, das Unrecht ihrer Tat einzusehen und sie sei kaltblütig vorgegangen. Weiters sei sie nie verwirrt gewesen und habe somit definitiv gewusst, dass sie niemanden töten dürfe. Die psychische Störungsdimension erreichte seiner Ansicht nach kein Ausmaß, bei dem sie ihr Handeln nicht mehr hätte steuern können.

Gutachter: Große Angst vor Demenz als Antrieb

Das Gutachten des Sachverständigen Walter Wagner hingegen attestierte der Frau, im Moment der Tat keinen Entscheidungs- und Handlungsspielraum mehr gehabt zu haben. Sie sei wahnhaft davon überzeugt gewesen, dement und hilflos zu werden. Darüber hinaus sei ihr älterer Ehemann zunehmend versorgungsbedürftig geworden. Ihr Vorschlag, gemeinsam ins Altersheim zu gehen, sei vom Mann abgelehnt worden. „Damit war sie mit ihren planerischen Fähigkeiten am Ende“, sagte Wagner. Eine Lösung habe sie nur darin gesehen, ihren Mann und dann sich selbst zu töten. Für Wagner ist auch ihr zehn Jahre davor operierter Hirntumor Ursache für die geringe geistige Flexibilität.

Der Verteidiger der Frau, Anwalt Alexander Todor-Kostic, forderte daraufhin ein drittes Gutachten, das die beiden widersprüchlichen Schlussfolgerungen bewerten sollte. Dem schloss sich die Staatsanwältin an. Das Gericht lehnte den Antrag mit dem Hinweis ab, dass vom Gesetz lediglich zwei Gutacher vorgesehen seien.

Ehemann soll aussagen

Daraufhin forderte der Verteidiger eine Befragung des Ehemanns und der Nichte der Betroffenen, die bereits einmal von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatten. Im Hinblick auf die Tatsache, dass das Gericht die Anklage wegen versuchten Mordes in den Raum stelle, gehe er davon aus, dass die Verwandten nun doch bereit seien auszusagen, meint der Verteidiger. Sie sollten zu den Depressionen der Frau und deren wahnhafter Überzeugung, von den Nachbarn ständig ausgelacht zu werden, befragt werden. Auch hier schloss sich Agnoli an. Dem gab das Gericht statt, „da es um die Schuldfrage eines versuchten Mordes geht“, begründete Liebhauser-Karl die Entscheidung. Die Hauptverhandlung wurde auf 20. November vertagt.

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