Pfeifenberger-Prozess: „Dienstvertrag unüblich“

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Finanzlandesrat Karl Pfeifenberger sind am Montag erste Zeugen gehört worden. Ein Personalchef bezeichnete Pfeifenberger damaligen Dienstvertrag als „unüblich.“

Pfeifenberger soll nach seiner Zeit als Politiker von der Hypo und auch von der Landesholding 540.000 Euro ohne jegliche Gegenleistung kassiert haben. Am dritten Tag im Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Finanzlandesrat wurden am Montag erste Zeugen von den beiden Richtern einvernommen. Im Mittelpunkt der Befragungen stand der Dienstvertrag, den Pfeifenberger mit der Hypo damals abgeschlossen hat.

Erster Zeuge verweigerte die Aussage

Als erster Zeuge wurde der Anwalt aufgerufen, der 2004 den Dienstvertrag für Pfeifenberger aufsetzte. Die Einvernahme ging allerdings über die Aufnahme der persönlichen Daten des Zeugen nicht hinaus. Der Anwalt nahm von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Aus berufsrechtlichen Gründen, wie er sagte.

Richter Dietmar Wassertheurer nutzte die Zeit, um weitere Fragen an den Angeklagten zu stellen. Etwa, warum bereits Ende 2004 ein Dienstvertrag zwischen Pfeifenberger und dem damaligen Hypo-Chef Wolfgang Kulterer abgeschlossen wurde, obwohl die dazugehörige Firma Bio Energie AG erst gegründet werden sollte. Darauf Pfeifenberger: Das Bioenergie-Thema sei Kulterers Herzensthema gewesen. Kulterer habe ihn wohl mit einem Vertrag über fünf Jahre an das zu gründende Unternehmen binden wollen.

Personalleiter: Unüblicher Dienstvertrag

Der zweite Zeuge war am Montag der ehemalige Personalleiter der Hypo-Bank. Richter Wassertheurer fordert ihn auf, sich Pfeifenbergers Dienstvertrag genau anzusehen und fragte den Zeugen, ob der Vertrag den damaligen Standards entsprochen habe. Der Vertrag sei ihm absolut bekannt, antwortete der Personalleiter. Den damaligen Standards habe der Vertrag aber keineswegs entsprochen. So habe es damals keine befristeten Verträge gegeben. Auch die Höhe des Gehalts sei nicht unüblich, genauso, dass der Dienstgeber auf das Kündigungsrecht verzichtet habe.

Er habe damals auch mit Wolfgang Kulterer über den Vertrag gesprochen und ihn darauf hingewiesen, dass es sich eher um einen Vertrag für ein freies Dienstverhältnis handeln würde. Kulterer soll im Prozess als Zeuge befragt werden, allerdings erst bei einem Verhandlungstermin im November. Am Nachmittag standen weitere Zeugenbefragungen auf dem Programm, die nächste Verhandlung ist für Mittwoch anberaumt.

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