Fundermax darf weiter verbrennen
Laut einem vorliegenden Gutachten geschieht die Abfallverwertung nach dem Stand der Technik. Nach dem positiven Bescheid des Landesverwaltungsgsrichts laufe noch Fristen weiter, es können noch Einsprüche eingebracht werden.
VfGH entschied: UVP nicht nötig
Im April des heurigen Jahres gab der Verfassungsgerichtshof in Wien einer Beschwerde von FunderMax gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Kärnten statt. Der Verfassungsgerichtshof entschied damals, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig sei. Fundermax und letztlich das Land Kärnten hatten Recht bekommen. Für das Landesverwaltungsgericht ist die Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes bindend.
Der zuständige Richter in Kärnten hätte aber entscheiden können, dass weitere Ermittlungen anzustellen sind. Mehrere Beschwerden von Anrainern waren da bereits vom Landesverwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen worden. Nunmehr wurde der ursprünglich zustimmende Bescheid bestätigt.