OGH bestätigt Schuldspruch gegen Tilo Berlin

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch gegen den ehemaligen Hypo-Vorstand Tilo Berlin wegen der Zahlung einer Sonderdividende zulasten der damaligen Hypo Alpe-Adria-Bank bestätigt. Über die Strafe wird erst entschieden.

Berlin war am 30. Juni vergangenen Jahres von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Es hatte sich dabei bereits um den zweiten Rechtsgang in diesem Verfahren gehandelt. Berlin war im Prozess um mit Rückkaufgarantien ausgestattete Vorzugsaktien verurteilt worden, diesen Schuldspruch hatte der OGH bestätigt, bezüglich der Zahlung einer Sonderdividende hob er das Urteil allerdings auf. Auch im zweiten Durchgang gab es einen Schuldspruch, den Berlin wiederum beim Höchstgericht bekämpfte, diesmal allerdings vergeblich.

Erstgericht verhängte acht Monate

Über die Strafe gegen den ehemaligen Hypo-Chef wird erst entschieden. Das Erstgericht verhängte eine achtmonatige Haftstrafe, zwei davon unbedingt. Die Berufung wurde vom OGH nicht behandelt, darüber muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden. Für den Schuldspruch bezüglich der Vorzugsaktien erhielt Berlin 14 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Noch nicht rechtskräftig ist eine Verurteilung vom August vergangenen Jahres. Damals erhielt Berlin im Hypo-Prozess „Fairness Opinion“ drei Jahre und zehn Monate Haft.