Landtag will Feuerwehrkassen absichern
Die Legitimierungspflicht bei Bankkonten und Sparbüchern wurde in Österreich im Jahr 2000 eingeführt. Seither gab es auch mehrere Geldwäscherichtlinien der EU. Demnach muss nun klar sein, welche Rechtspersönlichkeit hinter einem Konto steht. Genau das ist das Problem bei den 399 Freiwilligen Feuerwehren, die keine eigenständige Rechtspersönlichkeiten oder Vereine sind, sondern sie werden der Gemeinde zugeordnet. Oberstes Organ der Feuerwehr ist die Gemeinde und letzten Endes der jeweilige Bürgermeister.
Die Kameradschaftskassen waren bisher aber dem Kommandanten oder einem Kassier zugeordnet. Sie wickeln ja auch alle Geschäfte ab, also zum Beispiel die Verwendung der Erlöse aus den Feuerwehrfesten. Nun sollte plötzlich der Bürgermeister die Verantwortung tragen und hätte damit natürlich auch die Feuerwehrkasse kontrollieren müssen, heißt es aus dem Landesfeuerwehrverband in Klagenfurt.
Bürgermeister können Geldflüsse mitverfolgen
Das habe die Bürgermeister garnicht interessiert, sagt Landesbranddirektor Rudolf Robin: „Die Feuerwehren arbeiten für den Bürgermeister und sie machen Feste innerhalb der Gemeinden. Sie sind Drehscheiben für das Gesellschaftsleben im ländlichen Bereich. Sie erarbeiten sich ein gewisses Geld, mit dem wieder Helme und Ausrüstung gekauft werden. Da will wirklich kein Bürgermeister schauen, wie viel in der Kameradschaftskasse an Geld vorhanden ist. Es ist für uns eine ordentliche, korrekte Situation, dass diese Bankkonten legitimiert sind, dass wir eine Rechtspersönlichkeit haben und dass wir auch selbst die Hand darüber haben.“
Wehren sollen wieder Verantwortung tragen
Mit der vom Landesbranddirektor angesprochenen Teilrechtspersönlichkeit für die Feuerwehren sollte die Verantwortung für die Kameradschaftskasse wieder bei denen landen, die die Kasse auch verwalten, nämlich bei den Feuerwehren selbst, also bei den Kommandanten. Der Antrag liegt nun beim zuständigen Ausschuss im Landtag und kann nach der Behandlung beschlossen werden.