Richter Mittelfinger mit Nazi-Tattoo gezeigt

Ein 36-jähriger Deutscher ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Während eines Prozesses gegen einen Freund zeigte er dem Gericht den Mittelfinger samt Odalrunen-Tattoo und wurde prompt verhaftet.

Der Mann war am 10. Juli am Landesgericht Klagenfurt beim Prozess gegen einen seiner Freunde anwesend, der ebenfalls wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde. Er zeigte dem Gericht den linken Mittelfinger mit dem einschlägigen Tattoo und wurde noch im Gerichtssaal festgenommen. Seither saß er in Untersuchungshaft. Der nicht vorbestrafte Angeklagte gab den Sachverhalt zwar zu, erklärte aber, nicht gewusst zu haben, dass die Odalrune in Österreich verboten sei. Er habe seinen ganzen Arm zum Thema Wikinger tätowieren lassen und sie in diesem Zusammenhang gewählt.

Verbindungen zur rechten Szene geleugnet

Weiters sagte der Angeklagte, er gehöre weder der rechten Szene an noch sympathisiere er mit der NS-Ideologie. Recherchen des Verfassungsschutzes haben laut Aussagen eines Zeugen jedoch ergeben, das es sehr wohl Verbindungen zur rechten Szene gebe. Auch ist über ihn in Deutschland ein Waffenverbot verhängt. Verteidiger Philipp Tschernitz argumentierte, dass ein solches Symbol bei der deutschen Bundeswehr auch das Rangabzeichen des Hauptfeldwebels darstelle. Im Wappen einer ostdeutschen Stadt komme es ebenfalls vor.

Mehrere Hakenkreuze tätowiert

Laut Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse wurde diese Rune in der NS-Zeit sowohl von der Hitlerjugend und der SS als auch dem NS-Rasse- und Siedlungsamt verwendet und stehe in der rechten Szene für Blut-und-Boden-Ideologie. Darüber hinaus habe der Angeklagte, der auf dem ganzen Körper, auch im Gesicht und dem kahlen Kopf, tätowiert ist, weitere NS-Tattoos, wie mehrere Hakenkreuze und die Worte „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ sowie „Heil“, so Frimmel-Hesse.

„Gegen alles rebelliert“

Diese Tätowierungen stammten aus einer Zeit, in der er gegen alles und jeden revoltiert und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Nationalsozialismus beschäftigt habe, sagte der Angeklagte dazu: „Und man kann mit nichts besser provozieren als damit.“ Heute gehe er ohne T-Shirt nicht aus dem Haus und überlege, sich „umtätowieren“ zu lassen. Bei der Hauptverhandlung hatte er auch den linken Mittelfinger überklebt.

Als Begründung für die bedingte Haftstrafe führte Richter Bernd Lutschounig die bisherige Unbescholtenheit des Mannes an. Außerdem habe er sich davor in Österreich nicht auffällig verhalten. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.