Umsetzung von Erwachsenenschutzgesetz stockt

Die Notare schlagen Alarm im Zusammenhang mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz. Die Umsetzung stockt, denn die Gerichte seien überlastet. Sachwalterschaften sind zu Erwachsenenvertretungen umzuwandeln und müssen alle drei Jahre überprüft werden.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist seit 1. Juli in Kraft. Es bringt Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, mehr Selbstständigkeit und mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Vertretung. Bisher werden viele Betroffene von Personen besachwaltet, die über das Gericht dazu bestellt wurden. Oftmals sind das nicht Familienangehörige, sondern zum Beispiel Anwälte.

Aufwendige Überprüfungen

Die Gerichte müssen jetzt überprüfen, ob die Besachwaltung in allen Lebensbereichen überhaupt gerechtfertigt ist und ob mildere Formen der gesetzlichen Vertretung möglich wären, zum Beispiel nur in medizinischen Belangen. Erfried Bäck, Präsident der Notariatskammer in Kärnten, sagte, genau darin liege das Problem. Die Gerichte seien so überlastet, dass die Umsetzung des Gesetzes länger dauere, als gewünscht. Es sei nämlich vorgesehen, dass diese Vertretungen alle drei Jahre überprüft werden. Daher seien die Notare skeptisch, was das Erreichen des Ziels betreffe, denn die Überprüfungen kommen ja immer wieder.

Der Grundsatz im neuen Gesetz lautet, jemand wird nur dann vertreten, wenn er es selbst wolle oder wenn es unvermeidlich sei. In jedem Fall lautet das Prinzip nun, dass Wünsche des Betroffenen immer zu respektieren seien, außer, diese würden zu erheblichen Problemen führen. Die Kärntner Notare bieten zu diesem Thema am 22. September in Klagenfurt und am 29. September in Villach Beratungstage an. Dort sollen sich Bürger unbürokratisch informieren können, heißt es.

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