FPÖ kritisiert Landes-Kindergartenkampagne

Die FPÖ hat am Donnerstag die Infokampagne des Landes zur Kindergartenförderung kritisiert. Auf einem Infoplakat werde mit Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) auf Landeskosten geworben. Die SPÖ kontert, nicht das Land, sondern die SPÖ habe das Foto bezahlt.

Das Land zahlt die Hälfte der Kindergartenbeiträge und informiert auf einem Plakat in Kindergärten über das neue sogenannte Kinderstipendium. Die FPÖ kritisiert, dass auf dem Plakat das gleiche Foto von Kaiser mit Kindern zu sehen sei, wie es auch die SPÖ in ihrer eigenen Kampagne verwendet. Auch der Kalkulator des Landes im Internet, mit dessen Hilfe Eltern ihre Kindergartenbeiträge ausrechnen können, sei derselbe wie jener der SPÖ, kritisierte Darmann.

FPÖ Darmann Kinderstipendium Kritik an SPÖ

ORF

Darmann geht es um das Foto von Kaiser mit Kindern

„SPÖ im Machtrausch“

Er verwies auf zahlreiche Elternbeschwerden und sieht die SPÖ „im Machtrausch“: „Hier wird offensichtlich suggeriert, dass es sich nicht um eine Landeskampagne handelt sondern um eine reine SPÖ-Kampagne, die hinter dieser Kinderbetreuungsmaßnahme steht.“ Es gehe um Volksvermögen des Landes Kärnten und die SPÖ solle reiner Nutznießer der Werbekampagne sein. Für Darmann ist es ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Nach der SPÖ-Causa Topteam und nach der BZÖ-Wahlkampf-Broschüre, die für das Gericht Wahlwerbung auf Landeskosten war und für die frühere BZÖ-Politiker verurteilt wurden.

„In dieser Form, wenn wir zu gleich gelagerten Fällen in der Vergangenheit blicken, ist das strafbar. Es ist ein Offizialdelikt“, so Darmann. Die Staatsanwaltschaft werde aktiv werden müssen, um dem Verdacht der Untreue zulasten der Steuerzahler nachzugehen, so Darmann. Den Verdacht richtet Darmann gegen die SPÖ und Peter Kaiser und sagte, sollte die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen einleiten, werde die FPÖ ihr eine Sachverhaltdarstellung übermitteln.

FPÖ Darmann Kinderstipendium Kritik an SPÖ

ORF

Laut SPÖ sei das Bild von der SPÖ bezahlt und dem Land zur Verfügung gestellt worden

Büro Kaiser: Von SPÖ bezahlt

Kaisers Pressesprecher Andreas Schäfermayer wies die FPÖ-Vorwürfe als „haltlos“ zurück: Die SPÖ habe dem Land Geld erspart, argumentiert er. Denn das Foto für die Kampagne sei von der SPÖ bezahlt worden, ebenso wie der Beitragskalkulator. Beides habe die SPÖ dem Land kostenlos zur Verfügung gestellt, aber entpolitisiert, also ohne Parteilogo, argumentierte Schäfermayer. Bis auf das Plakat für die Kindergärten seien alle anderen Informationen über die Landesaktion der Kostenübernahme wie die Broschüre für Eltern von der SPÖ selbst bezahlt worden. Angesichts der Schwere der Vorwürfe werde man sich juristische Schritte gegen vorbehalten, so Schäfermayer.

Das Team Kärnten ortete bereits Anfang September in dieser Sache eine „radikale Vermischung von Landes- und SPÖ-Parteiinteressen“. Gerhard Köfer sagte in einer Aussendung, Ziel sei es offensichtlich, dass die Bevölkerung nicht mehr zwischen Land und Partei unterscheiden können solle. Außerdem habe die SPÖ im Wahlkampf eine gänzlich elternbeitragsfreie Kinderbetreuung versprochen.

Urteile gegen BZÖ-Politiker wegen Wahlwerbung rechtskräftig

Zuletzt wurde dem BZÖ in Kärnten vorgeworfen, Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler zu machen. Erst im Frühjahr hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil gegen damals hochrangige freiheitliche Politiker bestätigt - mehr dazu in OGH bestätigt Wahlbroschürenurteile (kaernten.ORF.at, 18.4.2018). In dem Prozess ging es um eine BZÖ-Wahlkampfbroschüre aus dem Jahr 2009, die mit öffentlichem Geld bezahlt wurde, aber mit BZÖ-Sujets und -Slogans versehen worden war - mehr dazu in Vier Schuldsprüche im BZÖ-Prozess (kaernten.ORF.at, 16.3.2017).

Ermittlungen gab zuletzt es auch gegen die SPÖ. In der Causa Top Team lautete der Vorwurf, dass öffentliche Gelder an die frühere SPÖ-Partei-Werbeagentur Top Team geflossen seien. Zuletzt wurde beschlossen, dass es keine Anklage gegen Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) geben wird - mehr dazu in Causa Top Team: Keine Anklage gegen Kaiser (kaernten.ORF.at; 19.2.2018).