Aggressiver Angeklagter in Anstalt eingewiesen

Ein Prozess in Klagenfurt ist am Donnerstag von acht Sicherheitsbeamten bewacht worden. Der 27-jährige Angeklagte gilt als extrem aggressiv. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der 27-Jährige wurde in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal gebracht und behielt sie aus Sicherheitsgründen auch während der Verhandlung an. Acht Justiz- und Polizeibeamte schirmten ihn ab. Vier Reihen im Saal waren für Zuhörer gesperrt.

Der Angeklagte, gebürtig aus Sierra Leone und seit 2003 österreichischer Staatsbürger, gilt als außergewöhnlich aggressiv. Laut Gerichtspsychiater Franz Schautzer leidet er unter einer Persönlichkeitsstörung, könne seine Impulse schwer, in bestimmten Situationen überhaupt nicht steuern. Das Krankheitsbild entspreche einer „geistig-seelischen Abartigkeit“, hieß es.

Krank fühlt sich der Angeklagte nicht. Bei der Verhandlung am Donnerstag saß und sprach er - medikamentös eingestellt - ganz ruhig: „Ich bin ein ruhiger Mensch, werde nur von der Justiz falsch verstanden“, sagte er zu Richterin Michaela Sanin.

27 Justizwachebeamte verletzt

Sechs Mal wurde der Mann allerdings schon verurteilt, drei Mal wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Liste an Vorwürfen, die Staatsanwältin Nicole Sembach vortrug, ist lang: Binnen eineinhalb Jahren habe er in einer Reihe von Vorfällen in den Justizanstalten Klagenfurt, Stein und Göllersdorf insgesamt 27 Justizwachebeamte mit Stößen, Schlägen und Tritten verletzt oder ihnen gedroht, sie umzubringen.

Verteidiger Gernot Funder sagte, zuvor habe es jeweils Provokationen gegeben. Der Angeklagte sagte, Beamte hätten ihm einmal mit einem Hausschuh ins Gesicht geschlagen und ihn als „Neger“ und „Idiot“ beschimpft. Bei den angeklagten Vorfällen habe er die Beamten zwar geschubst, aber nicht verletzt. Deren Aussagen seien abgesprochen, hieß es. Den Vorwurf der gefährlichen Drohung bezeichnete der Verteidiger als „milieubedingte Äußerungen“. In Justizwacheanstalten herrsche ein „anderes Sprachgefüge“.

Schöffen stimmten für Einweisung

Im Juni flüchtete der 27-Jährige aus einem Justiz-Spital über eine drei Meter hohe Mauer. Im August wurde er nach einem räuberischen Diebstahl gefasst. Von zwölf einschreitenden Polizisten verletzte er vier schwer.

Die vielen Vorfälle binnen kurzer Zeit und die Gefährlichkeitsprognose von Psychiater Schautzer ergaben für die Schöffen ein klares Bild: Sie entschieden sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - vorerst auf unbestimmte Zeit. Dort soll regelmäßig überprüft werden, ob die Therapie greift.

Die Unterbringung in einer Anstalt lehnte der Angeklagte zuerst ab und wollte lieber ins Gefängnis, nahm das Urteil aber schließlich doch an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.