Freispruch in Missbrauchsprozess

Mit einem Freispruch hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein Fall von sexuellem Mißbrauch geendet. Angeklagt war ein 61 Jahre alter Mann aus Klagenfurt. Er soll laut Anklage seine Stiefenkelin unsittlich berührt haben.

Im Sommer 2017 soll es laut Anklage zumindest einen sexuellen Übergriff gegeben haben. Der Angeklagte soll das Kind unsittlich berührt haben. Zum Zeitpunkt der Tat lagen die beiden bekleidet auf der Couch vor dem Fernseher. Das Mädchen vertraute sich der Mutter im gemeinsamen Familienurlaub mit den Worten an, „der Opa ist immer so schiach zu mir.“ Auf Nachfragen erklärte die Kleine den sexuellen Übergriff, die Mutter erstattete daraufhin Anzeige.

Ein psychologisches Gutachten nimmt den Fall ernst, es sei keine Kinderfantasie. Die Frau des Angeklagten, die Großmutter des Mädchens, nimmt ihren Mann in Schutz und sagte, das Verhältnis innerhalb der Familie sei eigentlich sehr gut. Sie könne sich nicht erklären, warum das Mädchen so etwas behaupten sollte.

Das Mädchen sagt am Dienstag nicht vor Gericht aus, gezeigt wird stattdessen eine Videobefragung durch eine Kinderpsychologin.

Kinder öfter bei den Großeltern

Die Großeltern sollen öfter auf das Mädchen und den acht Jahre alten Bruder aufgepasst haben und auch Ausflüge mit den Kindern unternommen haben. Das Kind sei eigentlich sehr fröhlich und habe plötzlich sein Wesen verändert. Die Großmutter führt das auf zu viele Fernsehsendungen zurück und nicht auf einen sexuellen Übergriff. Für den 61-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

Es stand also Aussage gegen Aussage - wie so oft in Fällen sexuellen Missbrauchs, resümierte der Richter Dietmar Wassertheurer. Der Schöffensenat sprach den Angeklagten - aufgrund mangelnder Beweise - frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.