AUVA: Kärntner Krankenkasse verliert Millionen

Die Einsparungspläne der AUVA dürften jetzt auch Auswirkungen auf die Gebietskrankenkassen haben. Allein die GKK Kärnten könnte um 13,5 Mio. Euro weniger bekommen. Ein Beschluss soll kommende Woche fallen.

Bisher lieferte die Unfallversicherung der Krankenversicherung einen jährlichen Pauschalbetrag für Behandlungen nach Arbeitsunfällen ab. Dieser sei laut AUVA Berechnungen zu hoch angesetzt, deswegen sollen die Mittel reduziert werden. 13,5 Millionen macht dieser Pauschalbetrag für behandelte Arbeitsunfälle alleine in Kärnten aus, auf die die Kärntner Gebietskrankenkasse künftig verzichten müsste.

Direktor Johann Lintner sagt, österreichweit würden 208 Millionen Euro aus diesem Titel refundiert. Es müsse eine neue Datengrundlage geschaffen werden. Auch bei Entgeltfortzahlungen für erkrankte Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben will die AUVA künftig weniger zahlen. Die Gebietskrankenkasse soll hier einspringen. Das sehen zumindest die Reformpläne vor. Lintner sagt, die AUVA leiste aus diesem Titel 2017 84 Millionen Euro: „Das ist ein Betrag, der möglicherweise von der Krankenversicherung zu übernehmen sein wird.“

AUVA will mehr Geld für Freizeitunfälle verlangen

Andererseits will die AUVA für Leistungen bei Freizeitunfälle, die in Unfallkrankenhäusern behandelt werden, künftig mehr von der GKK verlangen, kündigt Lintner an: „Aus dem Titel der Freizeitunfälle zahlen wir für ambulante Leistungen in etwa 3,9 Millionen Euro an die AUVA. Für die stationäre Unterbringung der Freizeitverunfallten in etwa 4,2 Millionen Euro. Die Freizeitunfälle steigen. Auch da man konkret die Daten feststellen müssen. Es ist mit Mehraufwendungen für die Kärntner Gebietskrankenkasse zu rechnen.“

Diese Pläne könnten das Budget der Gebietskrankenkasse künftig belasten, so Lintner: „Würden wir mit Einkommensverlusten von 13,5 Mio. Euro rechnen müssen plus zusätzlicher Aufwendungen für Freizeitunfälle im doppelten Ausmaß kommen nocheinmal neun Millionen Euro dazu und aus dem Titel der Entgeltfortzahlung vielleicht noch vier oder fünf Millionen Euro dann würden wir negativ gebaren.“

Beschluss am 21. August zu erwarten

Dieses Budgetloch könnte - zumindest vorerst - durch Rücklagen, die aufgrund der guten Wirtschaftslage gebildet werden konnten, getilgt werden. Noch ist aber unklar, ob diese Sparpläne tatsächlich in dieser Form kommen. Es gibt noch keinen Beschluss dazu. Er soll am 21. August im AUVA-Vorstand erfolgen.

Wegen der ungewissen Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat am Montag vor dem Unfallkrankenhaus eine öffentliche Betriebsversammlung stattgefunden. Mittlerweile hieß es von der zuständigen Ministerin, es solle kein Spital zugesperrt werden - mehr dazu in Protest für Erhalt der AUVA (kaernten.ORF.at; 12.8.18).