Gewaltdelikte: Drei Jahre Haft für 18-Jährigen

Ein 18-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Freiheitsberaubung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Beim ersten Prozess am 23. Juli war der junge Mann im Gerichtssaal auf seine ehemalige Lebensgefährtin losgegangen und hatte sie mit Fußtritten verletzt - mehr dazu in Angeklagter attackiert Zeugin in Gerichtsaal.

Am Dienstag wurde der Angeklagt von doppelt so vielen Justizwachebeamten überwacht. Sie sollten verhindern, dass der Prozess noch einmal so aus dem Ruder läuft. Wegen dieser Vorfälle wurde die Anklage gegen den 18-Jährigen um versuchte schwere Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt erweitert, weil er sich gegen die Justizwachebeamten gewehrt hatte. Seine im Gerichtssaal anwesende Mutter war nach der Attacke zusammengebrochen und musste von Sanitätern behandelt werden.

Mit 14 zum ersten Mal straffällig

Beim zweiten Verhandlungstermin wurde klar, wie viele Vorstrafen der junge Mann bereits zu verbüßen hatte. Er wurde bereits mit 14 Jahren das erste Mal straffällig, seit 2014 war er überhaupt nur etwa drei Monate auf freiem Fuß. Das Gericht versuchte neuerlich, die ehemalige Lebensgefährtin zu vernehmen. Dafür wurde die 18-Jährige in einen anderen Raum geführt und ihre Befragung per Video in den Verhandlungssaal übertragen. Davon bekam die Öffentlichkeit jedoch nichts mit, denn die rund 40 Besucher des Prozesses mussten den Gerichtssaal für die Dauer der Aussage verlassen.

Tritte, Stiche und Schläge

In ihrer Befragung ging es um verschiedene Körperverletzungen wie Tritte gegen den Bauch der jungen Frau oder einen Stich in den rechten Oberschenkel mit einem Springmesser. Sie hatte auch einmal einen Milzriss erlitten. Die kurze Antwort des Angeklagten auf die Aussage seiner Ex-Freundin „Wenn sie es so sagt, dann wird es schon stimmen“.

Richter Michael Schofnegger bezeichnete die Aussagen der jungen Frau in seiner Urteilsbegründung als absolut glaubwürdig. Darüber hinaus habe man in der Hauptverhandlung im Juli gesehen, mit welcher Vehemenz der Angeklagte auf das Opfer zugesprungen sei. Da bestehe nicht der geringste Zweifel, dass er das Mädchen schwer verletzen wollte.

Als kleines Kind in Psychiatrie

Auf Befragung seines Verteidigers erzählte der Angeklagte, er sei 2014 das erste Mal verhaftet worden und seither nur wenige Monate auf freiem Fuß gewesen. „Er braucht Hilfe und Hoffnung“, sagte Hans Gradischnig dazu. Der heute 18-Jährige habe die Zeit von seinem sechsten bis achten Lebensjahr in der Kinderpsychiatrie verbracht und dann in einer Wohngemeinschaft gelebt. Er brauche eine Chance, eine Ausbildung und eine Beschäftigung. Seiner Meinung nach seien die Taten eine Folge von Kränkungen in Kindheit und Jugend, so der Verteidiger.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte wurde auch der gefährlichen Drohung gegen drei Freunde schuldig gesprochen. Dazu hatte er sich bereits im Juli schuldig bekannt. Darüber hinaus flüchtete er bei seiner Festnahme im März dieses Jahres in Handschellen und soll den Beamten, der ihn verfolgte und neuerlich festnehmen wollte, verletzt haben. Für diesen Vorfall wurde er vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Der Angeklagte habe sich nur losgerissen, das sei zu wenig, meinte der Richter. Es hätte einer Gewalthandlung bedurft, die auf Widerstand des Beamten hätte stoßen müssen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Marina Murko gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.