Bedingte Haft für fingierte Grundstücksverkäufe

Ein 39-jähriger Wolfsberger ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte unter anderem Grundstücksverkäufe fingiert, der Schaden beträgt rund 126.000 Euro.

Das Schöffengericht unter Richter Uwe Dumpelnik machte kurzen Prozess, nach nur 26 Minuten fiel das Urteil. Der bisher unbescholtene zweifache Familienvater hatte schon vor der Polizei gestanden und auch später nichts beschönigt. „Das ist selten für einen Betrüger, denn das sind Sie laut Anklage“, hieß es dazu vom Richter.

Schaden teilweise wieder gut gemacht

Der 39-Jährige sei höchst professionell vorgegangen, habe Bankgarantien gefälscht, Grundstücksverkäufe fingiert und auch seine Chefin um Geld betrogen. Zusätzlich behauptete er, Sponsorgelder für einen bekannten Kärntner Fußballclub zu sammeln. Den angerichteten Schaden machte er zum Teil schon wieder gut oder stottert die Raten dafür ab. Die Schadenswiedergutmachung und sein reumütiges Geständnis hielt das Gericht dem Angeklagten heute zu Gute. Erschwerend sei die hohe kriminelle Energie seiner Taten.

Höchststrafe für Betrug halbiert

„Vor drei Jahren hätte die Welt für sie noch anders ausgeschaut“, gab Richter Dumpelnik dem 39-Jährigen auf den Weg mit. Er meinte damit den Strafrahmen für schweren gewerbsmäßigen Betrug, der vom Gesetzgeber von zehn auf maximal fünf Jahre gesenkt wurde. Dass die 18 Monate Haft auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sei ein Damoklesschwert, warnt der Richter: „Es sollte ihnen nichts passieren, wo sie dann hinkommen, wissen sie.“ Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.