„Naturliebhaber“ werden immer dreister
Ein Zelt aufschlagen an einem wildromantischen Platz, an einem Fluss oder im Wald – die Nähe zur unberührten Natur ist wieder gefragt. Allerdings wird auch immer öfter abseits der genehmigten Plätze campiert. Selbst wenn der Grundstücksbesitzer sein Einverständnis gibt, ist es verboten, in der freien Landschaft zu übernachten, sagt Jürgen Misotitsch von der Bergwacht Villach: „Auch der Grundbesitzer darf nicht in seinem Wald übernachten.“
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Als „freie Landschaft“ gilt jedes Gebiet außerhalb von drei Wohnobjekten: „Wenn im Umkreis von 100 Metern drei Wohnobjekte stehen, gilt das Gebiet nicht mehr als freie Landschaft.“ Ob im Zelt oder im Schlafsack unter den Sternen übernachtet wird, das mache rechtlich keinen Unterschied, so Misotitsch.
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Privatdisco im Schutzgebiet
Abgesehen von vielen Abmahnungen haben Misotitsch und seine Kollegen seit Mai 30 Organmandate ausgestellt, hauptsächlich im Europaschutzgebiet entlang der Gail, wo das Wildcampen beliebt ist. 40 Euro kostet die illegale Übernachtung unter freiem Himmel für „Erststäter“. Wiederholungstäter werden bei den Behörden angezeigt.
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Was die Kontrolleure bei ihren Kontrollgängen zu sehen bekommen, das sei mitunter schon sehr verwunderlich, sagt Misotitsch: „Es gibt nichts, was es nicht gibt. Da steht ein Geländewagen im Bachbett, damit es schön schattig ist. Wir haben ganze Zeltgruppen und Pavillons gefunden. Und auch ein Notstromaggregat im Wald, damit die Camper ihre großen Musikboxen mit Strom versorgen können.“ Auch der Müll wird von den „Naturliebhabern“ nicht immer entsorgt.
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Und weil die „Naturliebhaber“ immer dreister werden, „wird verstärkt kontrolliert und abgestraft“, so Misotitsch. Der Verhandlungsspielraum sei „gleich Null“. Schon in der Früh gehen die Kontrolleure derzeit „auf die Pirsch“, um die Camper noch im Schlaf zu überraschen.