Unbedingte Haftstrafen für vier junge Männer

Vier junge Männer sind am Dienstag unter anderem wegen Raubes, Körperverletzung, Einbrüchen am Landesgericht Klagenfurt zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Den Raub bestritten sie, die anderen Delikte gaben sie zu.

Der älteste Bursche ist erst 20 Jahre alt. Alle vier Angeklagten haben aber bereits eine bis sechs Vorstrafen aufzuweisen. Alle sind sie wegen Raubes schon einmal verurteilt worden. Einige von ihnen haben bereits mehrere Überfälle begangen. Den Überfall, der ihnen im Prozess angelastet wurde, bestritten die jungen Männer aber.

Geständig waren sie hinsichtlich der schweren Körperverletzung. Ein junger Mann, der einem der Burschen Geld schuldete, wurde in eine Wohnung gelockt, dort mit einem Messer bedroht, mit einem Gürtel geschlagen, getreten, verletzt, gequält und gedemütigt. Die Szenen wurden gefilmt und ins Internet gestellt. „So geht es jedem, der mir mein Geld nicht zurückzahlt“, so der Kommentar des Erstangeklagten.

Vermeintlicher Rädelsführer: „Es tut mir leid“

Der junge Mann aus Tschetschenien, der der Anführer gewesen sein soll und wegen schwerer Raubüberfälle in Wien bereits vorbestraft ist, stellte sich in der Einvernahme keineswegs als Hauptverantwortlicher hin. Die Einbrüche seien nicht seine Idee gewesen, meinte er. In der Zeit, als der Raub passierte, sei er bei seiner Freundin gewesen.

Die Initiative zur via Snapchat verschickten Körperverletzung sei ebenfalls nicht von ihm ausgegangen und tue ihm leid, meinte er. „Mir ist unangenehm, darüber zu reden“, sagt er nur, als Richter und Staatsanwältin die Wahrheit über die Vorgänge wissen wollten. Der Misshandelte habe ihm Geld geschuldet.

Angeklagte nahmen Urteile an

Vor den Schöffen gaben sie sich friedfertig und reumütig. Staatsanwältin Doris Kügler forderte neben Haftstrafen auch den Widerruf aller bisher bedingt nachgesehenen Strafen aus vorherigen Verurteilungen. Die Verteidiger baten darum, genau das nicht zu tun, um den Burschen zu ermöglichen, eine Ausbildung zu machen.

Der Hauptangeklagte wurde zu 21 Monaten unbedingter Haft verurteilt, die anderen Männer zwölf beziehungsweise 13 Monate. Die bedingten Strafen wurden nicht widerrufen, allerdings wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Alle vier Angeklagten nahmen die Urteile an. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Die Urteile sind also rechtskräftig. Im August müssen die Männer erneut vor Gericht. Dann wird der Vorwurf des Raubes gesondert verhandelt.