Achtjährigen missbraucht: Bedingte Haft

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs wurde AM Montag ein 17 Jahre alter Villacher am Klagenfurter Landesgericht zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Er soll einen achtjährigen Buben zum Oralsex genötigt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 17 Jahre alte Angeklagte und der damals acht Jahre alte Bub waren befreundet. Laut Anklage missbrauchte der Bursche das Kind im Vorjahr zweimal für sexuellen Handlungen. Der Angeklagte soll dem Kind versprochen haben, dass der Achtjährige dafür mit seinem Handy spielen dürfe, so Staatsanwältin Johanna Schunn.

Angeklagter fühlt sich schuldig

Der 17 Jahre alte Angeklagte gab vor Gericht an, sich nur mehr teilweise an die Vorfälle zu erinnern. Er fühle sich aber schuldig. "Ich kann heute nicht mehr sagen, wieso ich das gemacht habe“, so der Angeklagte. Erwischt wurde er vom Stiefvater des Kindes, als er versuchte, den Buben ein weiteres Mal zu missbrauchen. Sein mutmaßliches Opfer, der heute 10-jährige Bub, befinde sich derzeit in einer Therapie, seine schulischen Leistungen würden unter den Vorfällen leiden, heißt es von der Anwältin des Buben.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte sagte aus, er sei zwei, dreimal nach diesen Vorfällen bei einer psychiatrischen Behandlung gewesen. Der 17-Jährige wurde vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alfred Pasterk für schuldig befunden. Zusätzlich zur 15-monatigen bedingten Freiheitsstrafe muss der Angeklagte 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. Außerdem bekommt er einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.