Ex-KTZ-Eigentümer zu Haft verurteilt

Der ehemalige Eigentümer der „Kärntner Tageszeitung“ ist in München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. In Kärnten droht ein Verfahren u.a. wegen Betrugs und Untreue.

Der Ex-KTZ-Eigentümer war im vergangenen Oktober nach vier Jahren auf der Flucht in Kärnten geschnappt worden. Die Verurteilung in Deutschland wurde der APA vom Landgericht München bestätigt, diese ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagtem droht nun Zusatzstrafe

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach der Pleite der „Kärntner Tageszeitung“ gegen den Verurteilten ein Verfahren wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und der betrügerischen Krida eingeleitet. „Dieses Verfahren ist abgebrochen worden, um abzuwarten, welches Urteil in München gefällt wird“, erklärte Staatsanwalts-Sprecher Markus Kitz. Nach Rechtskraft der Verurteilung werde man entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Eine Verurteilung in Klagenfurt würde eine Zusatzstrafe nach sich ziehen, da sich die Vorwürfe auf den Zeitraum vor dem Prozess in Deutschland beziehen.

Aus Unschuldsbeteuerung wurde Geständnis

Dort soll der Angeklagte den Fiskus mit elf Kopmplizen um mehr als 3,2 Millionen Euro Umsatzsteuer geprellt haben. Ende Juni begann der Prozess in München, das Gericht bot dem Angeklagten einen Deal an: Wenn er gestehe, erhalte er maximal drei Jahre und drei Monate, wenigstens aber zwei Jahre und zehn Monate.

Angeklagter und Staatsanwaltschaft akzeptierten den Vorschlag des Gerichts, mit dem man sich ein umfangreiches Beweisverfahren ersparte. Der Angeklagte, der bis dahin stets erklärt hatte, zu Unrecht beschuldigt zu werden, legte mittels Verteidigererklärung ein Geständnis ab.

Steuerhinterziehung in 22 Fällen

Er wurde wegen Steuerhinterziehung in 22 Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie daneben zu einer Gesamtgeldstrafe von 350 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe der Tagessätze richte sich, so Gerichtssprecherin Barbara Stockinger, nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Die Auslieferungshaft, die er in Österreich verbüßt hat, wird auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet.