Tote Rinder: Tierhalteverbot für Landwirt?

Nach der rechtskräftigen Verurteilung eines Landwirts wegen Tierquälerei - er hatte u.a. drei seiner Rinder verhungern lassen - wird die Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan ein Tierhalteverbot prüfen.

Der Landwirt hatte drei Rinder verhungern lassen und wurde deshalb zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt - mehr dazu in Fünf Monate Haft wegen verhungerter Rinder (kaernten.ORF.at; 27.6.18).

Das Urteil des Landesgerichts wurde der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan bisher noch nicht zugestellt. Sobald es einlangt, muss die BH entscheiden, ob der Nebenerwerbsbauer weiterhin Rinder halten darf oder nicht. Der Landwirt hat seinen Tierbestand im Stall seit den Vorfällen im Februar deutlich reduziert - von mehr als 30 auf etwa 20 Rinder.

Für ein Tierhalteverbot müssen von verwaltungsstrafrechtlicher Seite her zumindest zwei Verfehlungen vorliegen. Wichtig sei in dieser Frage laut Auskunft der BH auch die zu stellende Prognose, wie er die Tiere in Zukunft hält. Der Amtstierarzt wird das kontrollieren.

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