Entschärfung bei Jagdgesetz geplant

Im Kärntner Landtag soll am Donnerstag eine Änderung des Kärntner Jagdgesetzes beschlossen werden. Konkret geht es um den Passus, der vorschreibt, wann die Behörde einem Jäger die Jagdpacht entziehen kann. Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) will ihn streichen lassen.

Vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Jagdgesetztes soll es bereits entschärft werden, so nennt es zumindest der neue Jagdreferenten in der Landesregierung, Martin Gruber von der ÖVP. Er spricht von einem unnötigen Härtepassus im Gesetz, der ersatzlos gestrichen werden soll. Konkret geht es um den Paragraf 23 im Jagdgesetz, der vorschreibt, wann die Behörde einen Jagdpachtvertrag mit einem Jäger auflösen kann. Bisher gilt, wird ein Wildschaden im Wald festgestellt, muss die Behörde tätig werden und dem Jäger die Jagdpacht entziehen. Für den Jagdreferenten Martin Gruber eine Vorschrift, die viel zu streng angelegt ist.

Bürokratie soll reduziert werden

Für die Bezirksverwaltungsbehörden würde außerdem ein enormer bürokratischer Aufwand entstehen, da die Auflösung des Pachtvertrages mittels aufwendigem Bescheidverfahren erfolgen muss. Der Passus soll daher gestrichen und die Bürokratie reduziert werden. Gruber geht davon aus, dass auch ohne den Härte-Passus die Jagdpächter ihren Pflichten nachkommen werden. Angesichts des hohen Wildstandes in den Wäldern ein Vorhaben, das wohl nicht alle, vor allem die Waldbesitzer und die Forstwirte, goutieren werden.

FPÖ sieht „peinlichen Fehler“ von ÖVP/SPÖ

Die FPÖ sprach von einem „peinlichen Fehler“: Martin Gruber „spielt sich als Retter der Jagdpächter auf“, „verschweige“ dabei aber, dass „genau diese Formulierung von der ÖVP, der Landwirtschaftskammer und der SPÖ per schriftlicher Eingabe in das Gesetz hineinreklamiert worden“ sei. „Das ist ein Beispiel für die unredliche Politik der ÖVP Kärnten und zum anderen ein Armutszeichen für Landesrat Gruber, der verzweifelt nach Möglichkeiten zur Profilierung sucht und mangels Leistung nichts findet als diese notwendige Reparatur eines von der ÖVP verursachten Gesetzesmangels“.