Bund haftet nicht für HCB-Gesundheitsfolgen

In der Causa Hexachlorbenzol (HCB) im Görtschitztal gibt es ein erstes Urteil. Der Bund als beklagte Partei soll auf Basis des Blutmonitorings, das von der Med-Uni Wien durchgeführt wurde, nicht für mögliche künftige Gesundheitsschäden der Kläger haften müssen.

Die Klage wurde bereits am 9. Mai in der ersten Instanz abgewiesen, weil gesundheitliche Schäden bei den Klägern nicht zu befürchten seien. Dazu heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von der Finanzprokuratur - sie vertritt die Republik Österreich als beklagte Partei: „Bei den Klägern liegen […] derzeit keine gesundheitlichen Schäden oder Gesundheitsgefährdungen vor […] Nach den Befundbeurteilungen der Medizinischen Universität Wien im Rahmen des vom Land Kärnten durchgeführten Blutmonitorings sind gesundheitlich nachteilige Auswirkungen auch nicht zu befürchten.“

„Theoretische künftige Schädigung reicht nicht“

Die Mediensprecherin am Landesgericht Klagenfurt formulierte es schriftlich so: „Eine bloß theoretisch mögliche künftige Schädigung reicht für eine Feststellungsklage nicht aus. Vom Erstgericht wurde das Feststellungsinteresse verneint und die Klage abgewiesen.“

Bei den Klägern handelt sich um Personen zwischen 20 und 26 Jahren. Diese haben laut Finanzprokuratur vor Gericht angegeben, dass bei ihnen derzeit keine gesundheitliche Schäden oder Gesundheitsgefährdungen vorliegen: „Bei sämtlichen Klägern sind die HCB-Werte von der ersten Messung im Jahr 2015 bis zur zweiten Messung im Jahr 2016 deutlich gefallen, bei einer Klägerin sogar unter die österreichischen Vergleichswerte.“ Außerdem seien die Werte eines weiteren Klägers schon beim ersten Blutbefund 2015 unter den österreichischen Vergleichswerten gelegen, hieß es weiter vonseiten der Finanzprokuratur.

Insgesamt 23 Verfahren anhängig

Insgesamt sind 23 Verfahren am Landesgericht Klagenfurt in Sachen HCB anhängig. Es geht darin zum einen um die Möglichkeit gesundheitlicher Schäden, zum anderen um Schadenersatz wegen möglicher Wertminderungen an Liegenschaften im Görtschitztal. Der Klagswert wurde mittlerweile nach oben korrigiert und beträgt jetzt insgesamt etwa 23 Millionen Euro.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, es wird also am Oberlandesgericht Graz weiterverhandelt. Dennoch scheint es ein erster Rückschlag für die Kläger in Sachen HCB.

Medienssprecher: „Urteil kein Präjudiz“

Auf die Frage, wie „richtungsweisend“ dieses erste HCB-Urteil sei, sagte der Mediensprecher des Klagenfurter Landesgerichts, Christian Liebhauser-Karl: „Der Erstrichter Gunther Scholiner hat das Feststellungsinteresse - also diese Feststellungsbegehren und die Feststellungsklage - abgewiesen, weil nach seiner Ansicht und aufgrund der vorliegenden Beweise, die Möglichkeit des Eintritts eines konkreten Schadens zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben ist. Das heißt, dass dieses Urteil eine Einzelfallsbetrachtung ist, und kein Präjudiz für alle weiteren Fetsstellungsbegehren, Feststsellungsklagen und allfällige Leistungsklagen.“

Auch der Finanzprokuratur des Bundes als Vertreterin der Republik hieß es gegenüber dem ORF, dass eine Feststellungsklage eine Einzelentscheidung sei und jeder der anderen Kläger natürlich das Recht auf ein eigenes Verfahren habe. Die restlichen Verfahren liegen alle noch bei den Sachverständigen und werden geprüft. Der nächste Prozesstermin steht noch nicht fest.

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