Martinz klagt Haider-Erbinnen

In der Causa Birnbacher hat der ehemalige Landesrat Josef Martinz (ÖVP) eine Zivilklage gegen die Erbinnen von Jörg Haider eingereicht. Er klagt, damit er den Schaden möglichst nicht alleine gut machen muss. Der Prozess wurde vertagt.

Die Causa Birnbacher beschäftigt die Gerichte schon seit sechs Jahren. Der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher gab vor Gericht bereits zu, das überhöhte Sechs-Millionen-Honorar im Zusammenhang mit dem Verkauf der damaligen Hypo Bank an die bayerische Landesbank verlangt zu haben - mehr dazu in Causa Birnbacher: Vier Schuldsprüche (kaernten.ORF.at; 1.10.2012). Birnbacher gab an, das Honorar hätte mit dem damaligen Landesrat Martinz und dem später verunglückten Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) geteilt werden sollen. Martinz bekam dafür eine Haftstrafe - mehr dazu in Martinz trat Haft an.

Land will 5,7 Millionen Euro zurück haben

Birnbacher wurde zu drei Jahren Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt. Er kam mit einer Fußfessel davon - mehr dazu in Birnbacher erhält Fußfessel (kaernten.ORF.at; 3.7.2014). Vor Gericht wurde festgestellt, dass Birnbacher mit dem Honorar von sechs Millionen Euro - für nur sechs Seiten Stellungnahme zum Hypo-Verkauf - um 5,7 Millionen zu viel kassiert hatte. Dieses Geld will das Land Kärnten seit Jahren von Martinz, Birnbacher und den Erbinnen von Jörg Haider zurück haben.

Von Birnbacher wurden 1,8 Millionen Euro zurück gezahlt, von Martinz kam eine Million. Außerdem besitzt das Land ein Pfandrecht über drei Millionen Euro auf den Campingplatz von Martinz in Ossiach. Das Verfahren zwischen Landesholding und Haider Erbinnen wurde zuletzt auf unbestimmte Zeit ausgesetzt - mehr dazu in Haider-Erbinnen: Prozess überraschend vertagt (kaernten.ORF.at; 28.5.2018). Die Erbinnen Jörg Haiders zeigten ihrerseits die damals Verantwortlichen der Landesholding an - mehr dazu in - Haider-Erbinnen zeigen ÖVP-Landesrat an (kaernten.ORF.at; 18.6.2018).

Martinz beruft sich auf Erklärung Haiders

Martinz will nun alle Möglichkeiten ausschöpfen und geht ebenfalls vor dem Zivilgericht gegen die Erbinnen von Jörg Haider vor. Sein Anwalt Alexander Todor-Kostic fordert 400.000 Euro von der Witwe und den beiden Töchtern. Claudia Haider, die Ehefrau des verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider und ihre beiden Töchter Ulrike und Cornelia erschienen am Donnerstag nicht persönlich vor Gericht.

Der Anwalt von Martinz, Alexander Todor-Kostic, begründete den Anspruch mit einer Schad- und Klagloserklärung des ehemaligen Landeshauptmannes gegenüber Martinz. Haider habe diese Erklärung gegenüber Martinz persönlich und im Frühjahr 2008 via Medien auch öffentlich abgegeben. Demnach habe Haider erklärt, dass er - falls etwas daneben gehe - Martinz finanziell abdecken würde, auch mit dem Besitz im Bärental.

Juristische Diskussion über Auslegungen

Über die rechtliche Wirkung dieser Erklärung waren sich die Anwälte am Donnerstag uneins. Das Anwälte Team der Haider-Erbinnen pochte darauf, dass - nach Auslegung eines Urteiles des Obersten Gerichtshofes - einer solchen Erklärung mit Schenkungscharakter ein Notariatsakt zu Grunde liegen müsse. Auch die Medienberichte über Haiders Aussage seien, laut Anwälten der Haider Erbinnen, nicht als Beweis geeignet, es habe sich hierbei um keine rechtswirksame Erklärung gehandelt.

Das sieht Martinz’ Anwalt Todor Kostic anders. Ein Notariatsakt sei rechtlich keinesfalls relevant, sagte er vor Gericht. Haider selbst sei schließlich Auftraggeber und Honorarschuldner gewesen. Der Landeshauptmann selbst habe die Höhe des Honorars ausverhandelt.

Birnbacher war Nutznießer des Honorars

Für den Anwalt von Martinz erscheint aber primär Birnbacher - als Nutznießer des Honorars - zur Rückzahlung verpflichtet. Eine Strafanzeige soll klären, ob Birnbacher rechtswidrig Teile des Honorars in Form von Immobilien an seine Kinder weitergegeben habe. Ob es hier eine Anklage geben wird, stehe noch nicht fest.

Für die Anwälte der Haider Erbinnen ist klar, dass Martinz erst jetzt Klage einbringe, weil er bisher davon ausgegangen war, dass Birnbacher das Honorar selbst zurückzahlen werde. Das sei aber nicht geschehen.

Prozess auf Herbst vertagt

Richter Johann Baumgartner vertagte schließlich die Tagsatzung auf Herbst. Am nächsten Termin sollen der ebenfalls im Birnbacher-Prozess verurteilte Gert Xander und der Journalist, der das zitierte Interview mit Haider geführt hatte, einvernommen werden.