Grundverkauf für UKH-Übersiedlung beschlossen

Die Übersiedelung des Klagenfurter Unfallkrankenhauses (UKH) auf das Gelände des Klinikums Klagenfurt rückt näher. Im Aufsichtsrat der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) wurde am Montag der Grundstücksverkauf beschlossen.

Das Klagenfurter Unfallkrankenhauses (UKH) wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betrieben, die Übersiedlung des UKH auf das Gelände des Klinikum Klagenfurt ist seit Jahren in Planung. Am Montag scheint man der Realisierung einen großen Schritt näher gekommen zu sein. Im KABEG-Aufsichtsrat, in dessen erster Arbeitssitzung nach der Landtagswahl, wurde dem Grundstücksverkauf „Chirurgie Ost“ zugestimmt. 1,8 Millionen Euro werden die knapp 14.000 Quadratmeter einbringen.

ÖGB zu AUVA Protestaktion UKH

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Unfallkrankenhaus Klagenfurt

Das UKH soll in das jetzige Gebäude Chirurgie Ost einziehen. Wenn alles nach Plan verläuft, soll die Verlegung des Unfallkrankenhaus 2022 abgeschlossen sein. Aber auch für eine Zerschlagung der AUVA sei man bei der KABEG vorbereitet, so Vorstand Arnold Gabriel. Man habe sich in der Vertragsgestaltung bemüht, alle Eventualitäten einzubauen. Es würde dann alles wieder an die KABEG zurückfallen. „Wir können vermeiden, dass es an einem Drittel übertragen würde.“

AUVA Grundstück KABEG Chirurgie Ost

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Hier soll das UKH hersiedeln, die alte Chirurgie-Ost

Gesundheitsministerin muss zustimmen

Auch von der AUVA gibt es einen Vorstandsbeschluss für den Grundstückskauf mit dem Ziel, Vorteile für Patienten und Betreiber zu schaffen. Die letzte Entscheidung liegt bei FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein, die der AUVA kritisch gegenübersteht. Soziallandesräting Beate Prettner (SPÖ) sagte, sie könne nicht einschätzen, wie es mit der AUVA weitergehen werde. Sie hoffe, dass die Zustimmung komme.

Es gebe eine Zusage der Ministerin, sollte nicht die AUVA Betreiber sein, sondern eventuell das Land, würde das Geld der Leistung folgen. „Das heißt, es würden die finanziellen Abgeltungen für erbrachte Leistungen von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt werden.“ Der Mitarbeiterstand soll sowohl in der KABEG als auch bei der AUVA erhalten bleiben, hieß es.

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