Zahnarzt vor Berufungsgericht
Bei der Verhandlung in Wien ging es um den Vertrag zwischen dem Zahnarzt und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA). Der Arzt zeigte sich überzeugt, dass er alles richtig gemacht habe und seine Abrechnungen, die er der Kasse vorlegte, korrekt seien.
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Dem widersprach Klaus Haslinglehner, der Anwalt der BVA. "Es ist ein gravierendes Abrechnungsfehlverhalten nachgewiesen worden. Das liegt nach wie vor auf der Hand, wie auch gravierende Pflichtverletzungen, die sich nicht nur durch Fehlverrechnungen und wiederholte Abrechnungsfehler darstellen, sondern durch medizinisch nicht indizierte Behandlungen.
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Zahnarzt: Zu fleißig gewesen
Bei sieben verschiedenen Behandlungsarten soll der Klagenfurter Zahnarzt um tausende Prozent mehr verrechnet haben, als seine Kollegen. Der Arzt wies das vor dem Wiener Richter zurück. Der Streit zwischen ihm und den Kassen habe einen ganz anderen Grund, er sei „einfach zu fleißig“ gewesen. Daher hätten die Kassen gegen ihn „eine Intrige angezettelt“.
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Abgesehen von der Vorwürfen der Krankenkassen gibt es auch eine Reihe von Patientenbeschwerden über den Arzt. 112 Beschwerden zählte man bei der Patientenanwaltschaft. Unter anderem auch wegen schmerzhafter Fehlbehandlungen. Ein Patient, dem der Arzt alle vier Weisheitszähne auf einmal zog, habe bleibende Nervenschäden erlitten, sagte die Patientenanwältin - mehr dazu in Berufsverbot für Zahnarzt verhandelt (kaernten.ORF.at; 21.3.2018). Die Verhandlung wurde vertagt.