Schulschwänzen für Urlaub: Geldstrafe möglich

In weniger als einem Monat beginnen in Kärnten die Sommerferien und damit auch die Urlaubszeit für die Eltern. Einige versuchen aber bereits unter dem Schuljahr auf Urlaub zu fahren und die Kinder dafür aus der Schule zu nehmen.

Es gibt hier zwar eine einheitliche Regelung, allerdings wird sie von den Schulen unterschiedlich gehandhabt. In wenigen Fällen bleiben Kinder sogar unerlaubt dem Unterricht fern. In Deutschland haben zuletzt Kontrollen durch die Polizei auf Flughäfen für Aufregung gesorgt.

Altersberger: Kontrollen überzogen

Kontrollen durch die Polizei auf Flughäfen oder Grenzübergängen, wie sie etwa in Deutschland stattgefunden haben, hält Landesbildungsdirektor Rudolf Altersberger für überzogen. „Bei Grenzkontrollen werden eher Kriminelle angehalten, das haben Eltern nicht verdient“. Aber das, oft auch, unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht ist auch in Kärnten ein Thema. Es handle sich zwar um Einzelfälle sagt Altersberger, aber es gibt sie jedes Jahr. Vorhandene Richtlinen würden in den Schulen sehr individuell ausgelegt werden.

Deutsche Vorgehensweise sorgt für Sensibilisierung

Altersberger wünscht sich, dass es hier einheitliche Entscheidungen gibt. Ein Fernbleiben kann von der Schulleitung in Absprache mit dem Klassenlehrer bis zu einer Woche genehmigt werden, wenn die Umstände passen, also wenn es etwa die Leistung des Schülers zulässt. Die Vorgehensweise in Deutschland hätte aber zumindest auch in Österreich zu einer Sensibilisierung geführt, sagt Altersberger. „Alleine die Meldung hat bewirkt, dass es einen Ruck gegeben hat. Sowohl auf der schulischen Ebene, das man mehr auf die Anwesenheit schaut, als auch bei den Eltern, dass sie wissen, sie haben die Verantwortung und ziehen daraus auch die Konsequenzen“.

Konsequenzen auch in Kärntner Schulen

Und Konsequenzen hätte es in Kärnten auch schon gegeben, sagt der Bildungsdirektor: „Es hat Schulleitungen gegeben, die haben genau nachgeschaut und teilweise gefragt haben, ob die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt worden ist, weil sie ihr Kind, trotz Schulpflicht, nicht in die Schule geschickt haben bzw. weil das Kind vielleicht ohne Erwachsenenbegleitung zu jung im Flugzeug gesessen ist“, so Altersberger.

Geldstrafen bis 440 Euro

In letzter Konsequenz kann gegen die Eltern auch eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro durch die Bezirksverwaltungsbehörde verhängt werden. Bei 30 unentschuldigten Fehlstunden in einem Semster wird ein fünfstufiges Verfahren in Gang gesetzt, unter anderem mit Gesprächen aller Beteiligten und einem Schülerberater oder einem schulpyscholigischen Dienst, bevor es zur Geldstrafe kommt.