Untreue: Neuer Hypo-Prozess gestartet

In Klagenfurt hat am Mittwoch ein neuer Hypo-Prozess begonnen. Einem früheren Prokuristen wird vorgeworfen, 2008 einen Kredit pflichtwidrig bewilligt und damit einen Schaden von zumindest 1,3 Mio. Euro verursacht zu haben. Die Verhandlung wurde vertagt

Staatsanwalt Andreas Höbl wirft dem 60-jährigen Angeklagten Untreue vor. Er habe den Kredit in Höhe von 2,6 Mio. Euro an eine liechtensteinische Anstalt ohne ausreichende Bonität bewilligt und auf eine Bürgschaft verzichtet. Den Schädigungsvorsatz sieht Höbl dadurch gegeben, dass die Marktfolge auf einen möglichen Schadenseintritt hingewiesen habe. Mit dem Geld wurde eine Wohnung in Mailand erworben.

Die Heta, Abbaueinheit der früheren Hypo-Bank, schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligte mit einem Anspruch in Höhe von 2,7 Mio. Euro an. Die Verwertung der Wohnung sei bis heute nicht möglich gewesen, da die Kreditnehmerin bereits gelöscht und ein kompliziertes Zivilverfahren in Mailand anhängig sei, erklärte Heta-Anwalt Leo Grötschnig. Darüber hinaus habe die Republik Italien die Wohnung mittlerweile konfisziert.

Verteidiger: Das war gängige Praxis

Verteidiger Martin Stärker erklärte, die Vorwürfe würden jeder Grundlage entbehren. Der Angeklagte sei von Mitte der 1990er-Jahre bis zu seiner fristlosen Entlassung Mitte 2010 Mitarbeiter der Hypo gewesen. Diese Entlassung habe er am Arbeitsgericht bekämpft und in diesem Zusammenhang sei auch dieser Fall geprüft worden. Dabei konnten laut Stärker weder das Gericht in Klagenfurt noch das Oberlandesgericht Graz vorsätzlich begangene Untreue orten. Die Abwicklung des Wohnungskaufs über zwei liechtensteinische Anstalten habe zur gängigen Praxis gehört und sei nichts Außergewöhnliches gewesen, sei damals festgestellt worden.

„Kredit war einstimmig bewilligt“

Weiters meinte der Verteidiger, das Vorgehen entspreche einem normalen fremdfinanzierten Wohnungsankauf, und die Heta sei nach wie vor bei einer Wohnung in bester Lage Mailands durch das Grundbuch besichert. Der Kredit sei im Rahmen des Kredit-Jour-fixe als gut besicherte Finanzierung einstimmig bewilligt worden. Eine Einflussnahme des Angeklagten wäre hier nicht möglich gewesen. Die gewählte Vorgehensweise sei der rigiden Finanz- und Steuerpolitik Italiens geschuldet gewesen, denn viele Italiener hätten ihr Vermögen in liechtensteinischen Anstalten untergebracht, so Stärker. Der Schätzwert der Wohnung betrug laut Anwalt zum Zeitpunkt des Erwerbs 2,7 Mio. Euro, durch den Wegfall eines Wohnrechts und die Wertsteigerung sei er heute deutlich höher.

Angeklagter weist Schuld von sich

Am Mittwochnachmittag sagte auch der Angeklagte aus, er wies jede Verantwortung von sich. Wie schon sein Anwalt wies er daraufhin, dass er alleine gar keinen Kredit vergeben hätte können. Darüber hinaus habe die GMS (Group Market Support) die Sicherheiten geprüft, eine Stellungnahme formuliert und den Kredit ausbezahlt.

Auf Befragung des Richters räumte der Angeklagte ein, dass es bei diesem Kreditwunsch anfänglich eine kritische Stellungnahme und Ablehnung von GMS gegeben habe. Diese Stellungnahme sei ein erster Befund und nicht in allen Punkten korrekt gewesen sei, meinte er dazu. Die Mitarbeiter der GMS hätten daraufhin fünf Monate lang an diesem Fall gearbeitet, direkt Kontakt mit dem Kreditwerber aufgenommen, die offenen Fragen geklärt, daraufhin dem Kredit zugestimmt sowie das Geld ausbezahlt.

Hauptverhandlung vertagt

Die Kreditbewilligung sei ein interner Akt ohne rechtliche Bindung. Erst ein unterschriebener Vertrag verpflichte zur Auszahlung. Hauptfunktion der GMS als Risikoabteilung sei die Auszahlung oder die Verweigerung derselben. GMS erstelle auch den Kreditvertrag. Er selbst habe nicht auszahlen können, führte er aus.

Weiters erklärte der Angeklagte, er sei nur beim ersten Kundengespräch zuständig gewesen, dann stets nur am Rande informiert und erst bei der Auszahlung wieder mit dem Fall befasst gewesen. Es gebe keinen einzigen Hinweis darauf, dass er in irgendeine Richtung Druck gemacht hätte. Es sei für ihn ein Kreditfall wie jeder andere gewesen. Die Hauptverhandlung wurde auf 11. Juni vertagt.