1848 wurden die Bauern frei

Das Revolutionsjahr 1848 hat für die Bauern die Freiheit bedeutet. Durch die „Grundentlastung“ wurden sie aus der Feudalherrschaft entlassen. Nicht alle profitierten aber davon. Eine Ausstellung im Landesarchiv widmet sich bis 9. Mai diesem Thema.

Heuer jährt sich die Revolution von 1848 zum 170. Mal. Durch sie kam es zu einer grundlegenden Umgestaltung von Staat und Gesellschaft. Eine der bedeutenden Persönlichkeiten des Revolutionsjahres war Hans Kudlich, ein Bauernsohn aus Schlesien. Aus Anlass seinen 100. Todestages läuft im Kärntner Landesarchiv bis 9. Mai eine Wanderausstellung über die Folgen seines Wirkens. Die Bauern wurden zu Eigentümern ihres Grund und Bodens.

Herrschaften lagen oft weit entfernt

Im Feudalsystem war zuvor jeder Bauer einer Herrschaft untertan und ihr gegenüber abgabenpflichtig. Historiker Roland Bäck sagte, ein Bauer, der kein Freisasse bzw. Eigentümer seiner Liegenschaft war, nur dessen Inhaber war. „Er durfte nicht frei darüber verfügen. Im Erbfall oder wenn er die Liegenschaft verkauften bzw. belasten wollte, seinen Grundherren fragen. Das konnte eine weltliche oder kirchliche Herrschaft sein und war nicht an seine Nähe geknüpft.“ Sie konnte auch auf der anderen Seite Kärntens liegen, aber trotzdem mussten alle Angelegenheiten über diese Herrschaft erledigt werden, so Bäck.

Jahrelanges kompliziertes Prozedere

Der Begriff Grundentlastung kommt aus der Verwaltungssprache des 19. Jahrhunderts, so Bäck: „Die Grundentlastung meint, alle Bauern waren wirklich Eigentümer und mussten nur noch Steuern an den Staat, aber nicht an die Herrschaft leisten. Es wurden neue staatliche Behörden gegründet, die Steuerämter, Bezirksbehörden, etc.“ Es sei ein schwieriges Unterfangen gewesen, das mit vielen Detailfragen über Jahre hinaus dauerte. „Es mussten alle Lasten, die auf den Huben lagen, erhoben werden. Die Grundherren mussten zahlen aber auch die Bauern mussten einiges ablösen. Der Staat habe auch versucht, dies mit Förderungen zu unterstützen.“

Von der Grundentlastung profitierten allerdings nicht alle. So mussten die Grundherren mussten auf ein Drittel ihrer Erträge verzichten. Die Abgaben wurden gedrittelt und über ein Obligationsverfahren mit Schuldverschreibungen organisiert. Es habe einen verzinsten Fonds gegeben, die Zahlungen dauerte über Jahre und viele Adelige hatten auf einmal kein Einkommen mehr.

Einige litten unter neuer Regelung

15 Jahren, nachdem das Grundentlastungsgesetz in Kraft getreten war, waren die geforderten Summen von den meisten abbezahlt. „Große Schwierigkeiten hatten die Grundherren, die von den Abgaben abhängig waren und keinen eigenen Betrieb hatten. Sie konnten sich ihren Lebensstil nicht mehr leisten. Probleme bekamen auch jene Bauern, die plötzlich nicht mehr in den herrschaftlichen Wäldern Servitutsrechte wahrnehmen konnten. Das hat viele mit der Industrialisierung auch in der Landwirtschaft wirtschaftliche Probleme bereitet.“

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