Weiterhin Streit um Hakenkreuz auf Turm

Seit 1934 prangt auf dem Turm der Ruine Hochkraig in Frauenstein ein riesiges Hakenkreuz. Zum Vorschein kam es vor einigen Jahren nach Baumschlägerungen. Es geht seit damals um die Frage, wer eine Entfernung bzw. Sanierung bestellen und bezahlen soll.

Alle Vorhaben, die Ruine zu sanieren und das Hakenkreuz zu überdecken, scheiterten bis dato. Neben 5.000 Euro Selbstbehalt für den Besitzer spießt sich alles an der Frage, wer den Auftrag für die Entfernung erteilen muss: die Republik oder Besitzer Peter Goess. 1939 wurde die Ruine samt Hakenkreuz unter Denkmalschutz gestellt, dieser gilt heute noch, weil die Kraiger Schlösser von großer historischer Bedeutung sind. Hochkraig ist nicht leicht zu erreichen, die desolate Straße wird von mehreren Schranken versperrt.

Hochkraig Kraiger Schlösser Hakenkreuz Ruine Goess Zivkovic

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Der Turm ist nun weithin sichtbar

Goess ärgert sich, dass viel Negatives geschrieben wird, aber sich niemand an Ort und Stelle ein Bild macht. Sie würden die Problemlage nicht kennen und nicht wissen, was es bedeutet, das zu entfernen. „Je mehr Druck man auf mich ausübt, desto weniger bin ich gewillt, etwas zu tun und dem nachzugeben. Mauthausen Komitee war nie bei mir, hat nie mit mir gesprochen. Erst soll man kommunizieren, dann schauen wir weiter.“

Kraiger Schlösser

Die ältesten Teile von Hoch- und Niederkraig stammen aus dem 12. Jahrhundert, seit dem 18. Jahrhundert sind sie nicht mehr bewohnt. Sie gehörten zur Burgenkette, die einst St. Veit umgab. Erbaut wurden sie von den Herren von Kraig, wurden an die Khevenhüller verkauft und später an Ludwig Grotta von Grottenegg. Dazwischen gab es weitere Besitzer. Seit 1822 gehören die Ruinen der Familie Goess. Das Hakenkreuz entstand im Rahmen des Juliputsches 1934.

Denkmalamt würde Sanierung fördern

Das Bundesdenkmalamt, selbst eingemietet in einem Palais, das Goess gehört, will sich der Sache schon länger annehmen und schlug Goess vor, das Hakenkreuz auf Hochkraig im Zuge von Sanierungsarbeiten in ein Quadrat zu verwandeln. Leiter Gorazd Zivkovic sagte dazu, man habe ein passives Denkmalschutzgesetz in Österreich. „Das heißt, wir können die Eigentümer nicht zwingen, Maßnahmen zu setzen. Der große finanzielle Aufwand ist nicht mit der Sanierung des Hakenkreuzes verbunden, sondern mit der Sicherung der Mauerkronen.“ Weil es so ein heikler Fall sei, so Zivkovic, habe er gesagt, man werde versuchen, gemeinsam mit dem Land den Großteil der Mittel aufzubringen.

Goess lässt sich Projekt nicht „umhängen“

65.000 Euro hätte das Projekt kosten sollen. Die Voraussetzung für diese Subvention sei 2014 gewesen, dass der Eigentümer das Projekt umsetzt und einen symbolischen Beitrag von 5.000 Euro leistet. Das sei mit Goess so ausgemacht gewesen, doch die Zusage habe dieser 2015 zurückgezogen, so Zivcovic.

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Der Zugang zum Turm ist beschwerlich und gefährlich

Über einen Kostenbeitrag will Goess mit sich reden lassen, 5.000 Euro Selbstbehalt lehnt er aber ab. Auf keinen Fall will er einen Auftrag für die Sanierung erteilen: „Zuständig ist meiner Meinung nach die Republik, wenn sie Rechtsnachfolgerin des NS-Regimes ist. Wenn sie sagt, das sind wir nicht, dann sind es die Deutschen. Jedenfalls nicht ich.“ Er lasse sich das nicht umhängen. Für Zivkovic ist aber klar, dass Goess Eigentümer und damit zuständig ist.

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Peter Goess will sich die Sanierung nicht „umhängen“ lassen

Zum Hakenkreuz heißt es vom Landesamt für Verfassungsschutz: „Kein Kommentar.“ Ermittlungen seien gelaufen, aber 2013 eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sagte auf Nachfrage des ORF, in Hinblick auf die hohen Kosten der Turmsanierung mit Entfernung der Aufmalung, könne im bloßen Unterlassen aufwendiger Arbeiten ohne ausdrücklichen behördlichen Auftrag eine Tatbildmäßigkeit im Sinne des Verbotsgesetzes nicht erkannt werden. Der Verfassungsgerichtshof möchte in Hinblick auf ein mögliches Verfahren keine Beurteilung abgeben.

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Der Leiter des Denkmalamtes, Gorazd Zivkovic, sieht Goess als Eigentümer auch als zuständig an

Besitzer kann nicht gezwungen werden

Verfassungsjurist Heinz Mayer sagte zur Causa, es gebe keine Rechtsgrundlage, wonach die Republik oder der Eigentümer verpflichtet wären, dieses Hakenkreuz zu entfernen. Goess hätte aber die Möglichkeit, Österreich auf Kostenersatz zu verklagen. Dazu sagte Goess: „Ich werde aber nicht irgendetwas machen und dann jemanden klagen in der Hoffnung, dass ich zu meinem Geld komme. Das ist eine abstruse Idee.“ Er zweifelt daran, dass es bei den vom Bundesdenkmalamt geschätzten Kosten von 60.000 Euro bleiben wird, das wiederum stellt das Bundesdenkmalamt in Abrede. Das Hakenkreuz könnte ein Fall für das Höchstgericht werden.

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