Hofburgwahl: Albel muss vor Gericht

Nach Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentschaftswahl vor zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft Strafanträge eingebracht. Zehn Personen müssen sich in Klagenfurt vor Gericht verantworten, darunter der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ).

Konkret geht es um die Auszählung der Briefwahlstimmen zur - später aufgehobenen - Bundespräsidentenstichwahl vom 22. Mai 2016. Schon bald waren Vorwürfe laut geworden, dass es bei der Auszählung an mehreren Orten in Österreich Unregelmäßigkeiten gegeben habe. In Villach, so der Vorwurf, wurden Wählerstimmen zu früh und unter falschen Rahmenbedingungen ausgezählt, eine dafür benötigte Sitzung der Bezirkswahlbehörde habe auch nicht stattgefunden.

Günther Albel SPÖ

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Günther Albel

In Villach werden zehn Personen als Beschuldigte angeführt, die an den Vorgängen beteiligt waren. Sie alle müssen sich nun vor Gericht verantworten, das bestätigte am Mittwoch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Gegen sechs weitere beschuldigte Personen wurde das Verfahren eingestellt.

Karten ohne Wahlbehörde gezählt

Der Vorwurf gegen diese zehn Personen lautet, das Vergehen der falschen Beurkundung und Beglaubigung begangen zu haben. Briefwahlkarten wurden allein durch Bedienstete des Magistrats der Stadt Villach ohne Anwesenheit eines Mitglieds der Bezirkswahlbehörde geöffnet, ausgezählt und ausgewertet. Zudem haben die Mitglieder der Bezirkswahlbehörde fälschlich beurkundet, dass sie beim Öffnen, Auszählen und Auswerten der Briefwahlkarten anwesend gewesen seien.

Anklage wegen falscher Zeugenaussage

Einem Beschuldigten wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch Amtsanmaßung, falsche Beweisaussage und Beweismittelfälschung vor, unter anderem sei im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof eine falsche Zeugenaussage getätigt worden. Dass es sich bei diesem Beschuldigten um Bürgermeister Albel handelt, wurde von der Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht bestätigt.

Österreichweit 250 Beschuldigte

Gegen fünf Wahlbehörden wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, und zwar in Klagenfurt, Wien-Liesing, Zell-Gurnitz (Bezirk Klagenfurt-Land), Miesenbach (Bezirk Wiener Neustadt) und Rohrbach (Bezirk Mattersburg). Zu den übrigen Wahlbehörden wurden laut WKStA Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Es handelt sich dabei um etwa 20 Wahlbehörden und rund 250 Beschuldigte.

Hoffen auf Diversion

Laut Anwalt Meinhard Novak muss sich Bürgermeister Albel wegen falscher Beurkundung verantworten. „Dabei geht es um zwei fehlerhafte Protokolle“, sagte Novak. Albel hatte bereits 2016 in einer Befragung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeräumt, dass es bei der Auszählung zu „offensichtlichen Fehlern“ gekommen war. Der Prozess wird am Landesgericht Klagenfurt stattfinden, Richter Christian Liebhauser-Karl wird laut Novak die Hauptverhandlung leiten.

„Die Vorwürfe sind seit Langem bekannt. Den Strafantrag nehmen wir zur Kenntnis, wir werden vor Gericht unsere Sicht der Dinge darlegen“, sagte am Mittwoch Wolfgang Kofler, Sprecher von Bürgermeister Albel. Rechtlich bestehe nach Ansicht der Stadt „kein Strafbedürfnis der Republik“. Es bestehe immer noch Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung, eine Diversion, sagte Kofler. Auch Anwalt Meinhard Novak sagte: „Wir hoffen auf diversionelle Erledigung.“

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