Vorerst kein Hundeführschein geplant

Vor Jahren ist heftig über die Einführung eines Hundeführscheins diskutiert worden. Derzeit ist das Thema in Kärnten im „Dornröschenschlaf“. Experten befürworten eine gesetzliche Verpflichtung, das Land sieht keinen Handlungsbedarf.

In Kärnten ist die Ausbildung zum Hundeführer freiwillig, sagt Charly Höfferer. Er trainiert seit mehr als 20 Jahren Hunde und war eine Zeit lang auch Diensthundeführer beim Österreichischen Bundesheer. Heute ist er Obmann der Hundeschule in St. Veit an der Glan. Neben Kursen für Welpen und Junghunde kann hier auch der freiwillige Hundeführschein erworben werden.

Praxisprüfung: „Härtetest“ für Extremsituationen

Doch zuerst muss der Sachkundenachweis gemacht werden, dafür seien zwei Stunden Theorie notwendig, sagt Höfferer: „Es geht um die Haltung des Hundes, Hund auf Urlaub, Erster Hilfe Kurs für den Hund, dann das Halten von auffälligen Hunden.“ Man lerne auch, welche Fehler man mit Hunden machen könne.

Nächste Stufe der Ausbildung ist laut Höfferer der Hundeführschein mit Prüfung am Platz und auf der Straße. Dabei müssen die Besitzer mit ihren Hunden in eine Menschengruppe hinein gehen - der Hund soll sich neutral verhalten und niemanden anspringen. „Dann wird die Begegnung mit Radfahrern, Joggern und Kindern oder mit Kinderwagen getestet.“

Kein Hund wird als „Kampfhund“ geboren

14 Wochen dauert ein Kurs, von 30 Teilnehmern zu Kursbeginn würden im Schnitt 80 Prozent den Kurs auch mit Prüfung abschließen, sagt Höfferer. Er ist überzeugt, dass der Hundeführschein für alle Hundehalter sinnvoll wäre: „Es wird kein Hund als ‚Kampfhund‘ geboren. Sie werden von den Leuten zu Kampfhunden erzogen.“ Es komme immer wieder vor, dass Hunde in den Kurs kommen und sich herausstelle, dass sie total liebenswürdig seien.

Vorerst keine „Rassenliste“ in Kärnten

In Kärnten gibt es auch keine Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, müssen Hunde entweder mit einem Maulkorb versehen sein oder an der Leine geführt werden. Für bissige Hunde gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.

In Wien und andern Bundesländern gibt es so genannte Rasselisten. Besitzer von Hunden, die auf dieser Liste stehen, müssen einen Sachhundehinweis vorweisen können. In Kärnten gibt es dafür noch keine gesetzliche Regelung. Auf Anfrage des ORF hieß es von der Abteilung für Veterinärwesen des Landes, im Moment sei keine Einführung eines Hundeführscheins in Kärnten geplant.

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