Polit-Streit um Einstimmigkeitsprinzip

Die neue SPÖ-ÖVP-Koalition hat am Dienstag wie angekündigt die Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzip im Verfassungsausschuss beschlossen, nun muss der Landtag den Beschluss absegnen. Von der Opposition gibt es Kritik an der Vorgehensweise der Koalitionsparteien.

Die Aufhebung der in der Verfassung festgeschriebenen nötigen Einstimmigkeit bei Entscheidungen der Landesregierung war eine Forderung der SPÖ, die ÖVP stimmte dem in den Koalitionsverhandlungen zu. Damit sind künftig Mehrheitsentscheidungen möglich – mehr dazu in SPÖ und ÖVP einig: Koalition gerettet.

Am Dienstag wurde die Änderung im Rechts- und Verfassungsausschuss beschlossen. Die Verfassungsänderung muss nun noch vom Landtag abgesegnet werden, SPÖ und ÖVP haben dort mit 24 Abgeordneten die nötigen Stimmen für eine Änderung des Einstimmigkeitsprinzips. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte im Vorfeld, durch das Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip, bestehe auch bei Uneinigkeit zwischen zwei Parteien die Möglichkeit, „keine Zeit zu verlieren und Dinge umzusetzen.“ Dies werde aber nur „im äußersten Notfall“ angewendet werden.

FPÖ: Beschluss durchgepeitscht

Kritik an dem Beschluss im Verfassungsausschuss kam am Dienstag von der Opposition. Das Einstimmigkeitsprinzip sei dort „unter Missachtung aller üblichen parlamentarischen Regeln“ abgeschafft worden, sagt FPÖ-Obmann Gernot Darmann. Ohne Begutachtung und ohne Einholung einer Expertise von Verfassungsexperten sei der Beschluss durchgepeitscht worden. Alle dahingehenden Anträge der FPÖ seien abgelehnt worden. Mit Spannung sei nun abzuwarten, ob alle ÖVP-Abgeordneten im Landtag der Änderung zustimmen werden.

Team Kärnten: Fall von Machtmissbrauch

Vom Team Kärnten hieß es, der Beschluss sei im Ausschuss mit „völlig unnötiger Rekordgeschwindigkeit“ gefallen, sagt Obmann Gerhard Köfer. Sogar auf die Teilnahme eines Vertreters des Verfassungsdienstes sei verzichtet worden. Köfer: „Das ist ein klarer Fall von Machtmissbrauch und eine unglaubliche Ignoranz der Machthabenden.“

SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Andreas Scherwitzl argumentierte hingegen in einer Aussendung, damit sei sichergestellt, dass das Land in jedem Fall handlungsfähig bleibe „und dass eine Einmischung von außen in die Belange der Kärntner Landesregierung nicht möglich ist.“ Diese Vorgangsweise sei aus der Sicht von führenden Verfassungsexperten zulässig und in anderen Bundesländern gängige Praxis.

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