Verwirrung um Tempo 100 bei Wörthersee

„Rechtlich höchst fragwürdig“, so bezeichnet der Autofahrerclub ARBÖ die neue Tempo 100-Beschränkung im Bereich der A2-Autobahnraststation Techelsberg. Das Limit sorgt auch für Verwirrung, denn keine Behörde will dafür verantwortlich sein.

Seit einigen Tagen gilt auf den rund 1,2 Kilometern im Bereich der Wörthersee-Raststätte das Tempolimit 100 Km/h, zur Überraschung vieler Autofahrer. Dafür wurden Tempo-100-Tafeln aufgestellt, denn die elektronische Überkopfanzeige ist seit Monaten außer Betrieb. Die neuerliche Geschwindigkeitsbeschränkung sorgt wieder für Diskussionen – mehr dazu in Erneut Diskussion um Tempo 100. An einer einfachen Frage scheiden sich die Geister: Wer hat mit wem vereinbart, dass im Bereich der Autobahnraststation Techelsberg Tempo 100 zu gelten hat und zwar aus Lärmschutzgründen?

Wörtherseeautobahn Tempo 100 A2

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Tempo-100-Beschränkung Techelsberg

ARBÖ ortet „Kuhhandel“

„Wir vermuten, dass es um einen Kuhhandel zwischen den Anrainern und den zuständigen Behörden geht“, sagte ARBÖ-Landesgeschäftsführer Thomas Jank. Dieser „Kuhhandel“ fand laut ARBÖ im Zuge des Baus der Raststation statt. „Somit hat diese Temporeduktion keine sachliche Grundlage und ist nur ein Ärgernis für die Autofahrer.“

Wörtherseeautobahn Tempo 100 A2

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Ein Tempolimit als Lärmschutzmaßnahme im Bereich einer Raststation sei österreichweit einzigartig, so ARBÖ-Vertreter Jank.

Land, BH und ASFINAG nicht zuständig

Festgelegt wurde Tempo 100 laut ARBÖ im Zuge des Gewerberechtsverfahrens. Dafür wäre eigentlich die Bezirkshauptmannschaft (BH) zuständig: Dort wird aber betont, man habe damit nichts zu tun und auch keine Auflagen beim Bau erteilt.

Vom Land heißt es: In Sachen Lärmschutz hätte einst der Autobahnbetreiber ASFINAG den Anrainern Zusagen gemacht. „Offenkundig wurde seinerzeit die ASFINAG in dieser Causa beim Verkehrsministerium zuständig, wohl aus Sorge, dass durch die Zu- und Abfahrten zur Raststätte mehr Lärm entsteht“, meint Landesjurist Albert Kreiner.

„Vermutlich kein verbindlicher Charakter“

Die ASFINAG widerspricht dieser Darstellung und lässt in einer Stellungnahme wissen, man sei zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht für den Betrieb der Autobahnen zuständig gewesen. Die Verordnung samt Lärmschutz für die Raststation basiere auf einer Auflage aus dem Gewerbeverfahren des Landes.

Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land schließlich sagte: Was damals ausgemacht worden sei, werde kaum in einem Bescheid Niederschlag gefunden haben. Möglicherweise gebe es Niederschriften, aber ohne verbindlichen Charakter. Diese wären auch nicht im Gewerbebescheid enthalten. Außerdem sei die damals geltende rechtliche Sachlage heute kaum mehr nachvollziehbar, was mit der Kurzlebigkeit von Gesetzen zusammen hänge.

Verkehrssicherheit als Argument

Als Begründung für Tempo 100 im Bereich Techelsberg führt das Verkehrsministerium die Verkehrssicherheit ins Treffen und beruft sich hierfür auf ein Gutachten des Landes. Warum im betreffenden Bescheid dann dennoch die Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeführt wird, erschließt sich dem Laien nicht.

Betont wird jedenfalls: Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) halte an seiner Absage für einen generelle Tempo-100-Beschränkung auf der Wörtherseeautobahn fest. Auch der Kärntner FPÖ-Verkehrsreferent Gernot Darmann betonte am Freitag den Sicherheitsaspekt der Verordnung des Ministeriums. Offen bleibt auch die Frage, ob durch den Lärmschutz für die Anrainer in Techelsberg der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Das heißt, ob nicht alle Anrainer entlang der Autobahn das Recht auf Lärmschutz hätten.

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