Neun Monate Haft für Brandstiftung

Wegen Brandstiftung ist ein 54 Jahre alter Angeklagter zu zwei Jahren Haft, neun Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Er soll nach einem Ehestreit das Haus in Brand gesetzt haben. Der Mann kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an.

Der 54 Jahre alter Angeklagter musste sich am Donnerstag erneut wegen Brandstiftung am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der letzte Prozestag fand im Mai 2017 statt - mehr dazu in Brand nach Ehestreit: Prozess vertagt. Dem Kärntner wurde vorgeworfen, in seinem Haus einen Papierkorb angezündet zu haben. Auslöser soll der Ehestreit mit seiner Frau gewesen sein. Der Strafrahmen liegt bei Brandstiftung zwischen einem und zehn Jahren. Das Urteil in dem Schöffenprozess unter Vorsitz von Richterin Marie-Luise Rohr lautete auf 24 Monate Freiheitsstrafe, davon neun Monate unbedingt.

Richterin: Brandstiftung konsequent bestrafen

„Ich habe nichts getan“ sagt der Angeklagte am Donnerstag mit tränenerstickter Stimme und kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an. Richterin Rohr sagte in der Urteilsbegründung, mit der unbedingten Haftstrafe solle gezeigt werden, dass Straftaten dieser Art konsequent verfolgt und auch bestraft werden.

Bisher war der Angeklagte unbescholten. Seine Familie soll sich schon länger in einer Krise befunden haben. Im Oktober 2016 habe es einen besonders heftigen Streit mit seiner Frau gegeben, die sich scheiden lassen wollte. Am Morgen danach - als seine Frau schon bei der Arbeit war - soll der Angeklagte in dem gemeinsamen Wohnhaus Feuer gelegt haben. Der Mann gab in vorigen Verhandlungen an, zum Brandzeitpunkt nicht im Haus gewesen zu sein. Als er den Brand bemerkt hatte, habe er sofort Alarm geschlagen.

Gutachten: Elektrischer Defekt ausgeschlossen

Die Anklage stützte sich auf ein Gutachten, in dem von Brandstiftung ausgegangen wird. Das belegten auch zwei Sachverständige in mehreren Punkten. Ihr Resümee: Ein elektrischer Defekt im Bereich des Schreibtisches im ersten Stock des Hauses - wo das Feuer ausgebrochen war - kann laut Experten ausgeschlossen werden. Es sei auch ein Brandbeschleuniger im Spiel gewesen, hieß es. Nur durch das rasche Eingreifen der Feuerwehr sei Schlimmeres verhindert worden.

Verteidigung kündigte Gegengutachten an

Der Verteidiger will mit einem privaten Gegengutachten die Unschuld seines Mandanten unterstreichen. Er nannte 15 Unzulänglichkeiten, die in dem Gutachten der Sachverständigen zu finden seien. Jetzt muss das Oberlandesgericht klären, ob der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten stattgegeben wird.