Lederwaren aus Elefantenhaut verkauft

Beim Harleytreffen 2014 haben zwei Schweizer versucht, Lederwaren aus Elefantenhaut zu verkaufen. Weil sie damit u.a. gegen das Artenhandelsgesetz verstießen, mussten sie sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Der Prozess endete mit einer Diversion.

Die 51-jährige Frau und ihr 56 Jahre alter Ehemann hatten am Harleytreffen 2014 eine Handtasche, sowie mehrere Brieftaschen, Gürtel und Stiefel aus Elefantenleder zum Verkauf angeboten. „Fast drei Kilogramm Gegenstände aus Elefantenleder“ hätten die Schweizer nach Österreich gebracht, legte ihnen Staatsanwältin Sandra Agnoli zur Last. Neben dem Verstoß gegen das Artenhandelsgesetz hätten sie diese Gegenstände weder verzollt, noch versteuert. Die Strafdrohung in so einem Fall beträgt bis zu zwei Jahre.

„Von Genehmigung nichts gewusst“

Die beiden Angeklagten gaben zu, die Lederprodukte angeboten zu haben - dass sie dafür extra eine Genehmigung gebraucht hätten, hätten sie aber nicht gewusst, sagte ihr Verteidiger: „Wenn sie das gewusst hätten, dann hätten sie diese Elefantenlederwaren nicht mitgebracht. Es hat sich dabei nämlich nur um ein ganz kleines Segment gehandelt.“ Wie die Frau erklärte, habe sie beim Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen eine Dauergenehmigung für diese Produkte bekommen: „Ich habe mich erkundigt und mir wurde gesagt, dass ich die Gegenstände damit auch in den EWR-Raum bringen darf.“ Staatsanwältin Agnoli kritisierte auch, dass die beiden am Zoll nicht angegeben hätten, dass sie Waren aus Elefantenleder dabei hatten.

Richterin bot Diversion an

„Wir müssten nun überprüfen, wie Sie sich informiert haben und ob Ihr Handeln vorsätzlich oder fahrlässig war“, sagte Richterin Ute Lambauer, die der Frau und dem Mann schließlich eine Diversion anbot. Das akzeptierten die beiden nach kurzer Beratung mit ihrem Verteidiger: Die Frau muss insgesamt 8.600 Euro, der Mann 800 Euro bezahlen. Die beschlagnahmten Lederprodukte werden eingezogen. Was weiter damit passiert ist noch unklar.