Eishockey-Profi vor Gericht: Prozess vertagt

Ein Klagenfurter Eishockeyspieler steht derzeit vor Gericht. Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, einen Studenten durch einen Faustschlag schwer verletzt zu haben. Der Prozess wurde zur Einholung eines medizinischen Gutachtens vertagt.

Der KAC-Spieler musste sich am Montag vor Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten. Der Verhandlungssaal musste zu Prozessbeginn angesichts des großen Andranges von Medien und Besuchern gewechselt werden.

Opfer bei Sturz schwer verletzt

Der Angeklagte, ein 21 Jahre alter Eishockeyprofi, soll in der Nacht auf den 24. September gegen 4.00 Uhr einem 23 Jahre alten BWL-Studenten einen Faustschlag versetzt haben. Danach soll das Opfer rücklings gestürzt und mit dem Kopf auf dem Steinboden aufgeschlagen haben. Das Opfer hat laut Gutachten einen Schädelbasisbruch, ein Schädelhirntrauma sowie eine Gerhinblutung erlitten. Ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt samt anschließender Rehabilitation folgten. Der 23 Jährige klagt auch über wiederkehrende Konzentrationsprobleme. Sein Gesundheitszustand habe sich aber gebessert.

Angeklagter gab Stoß zu, nicht aber Faustschlag

Der Angeklagte gab zu, dass Opfer gestoßen zu haben - geschlagen habe er den 23-Jährigen nicht. Es tue ihm aber leid, dass der junge Mann schwer verletzt worden sei.

Laut dem Angeklagten hätte das Opfer angedeutet, ihn schlagen zu wollen, danach habe er sich verteidigt. Der 21-Jährige wie auch sein Begleiter, ein Eishockey Teamkollege, hätten gesehen, wie sich das Opfer nach dem Sturz wieder aufgerappelt habe. Von einem Zeugen - dem Freund des 23-Jährigen - wurde das in Abrede gestellt. Dieser habe sofort das Bewusstsein verloren und zu röcheln begonnen. Erst im Krankenhaus sei der Schwerverletzte dann wieder zu sich gekommen und habe sich aufgrund der starke Kopfschmerzen sofort übergeben müssen.

Medizinisches Gutachten wird eingeholt

Der Prozess wurde vertagt. Es wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein medizinisches Gutachten eingeholt, weil die Aussagen zu dem Vorfall weit auseinandergehen. Es soll u.a. geklärt werden, ob sich das Opfer nach dem Sturz noch einmal aufrappeln hätte können.

Richter Liebhauser-Karl teilte dem Angeklagten mit, dass ein reumütiges Geständnis ein Milderungsgrund wäre. Nach einer zehnminütigen Unterredung mit seinem Anwalt blieb der Angeklagte aber dabei, dass er dem Opfer keinen Faustschlag versetzt habe und gesehen habe, dass sich das Opfer noch einmal aufgerappelt habe.

Für den Angeklagten gilt die Unschulsvermutung. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Durch die Strafrechtsreform im Jahr 2015 wurde die Strafdrohung bei schwerer Körperverletzung mit Verletzungsvorsatz, wie im gegenständlichen Fall, angehoben.

Kein Zusammenhang mit Attacke gegen KAC-Spieler

Mit einem Zwischenfall in derselben Nacht, ebenfalls mit KAC-Spielern, steht der Fall nicht in Verbindung. In diesem Fall wurden zwei KAC-Spieler Opfer einer Gewaltattacke. Sie wurden von fünf Jugendlichen beraubt und verletzt - mehr dazu in Eishockeyspieler beraubt und attackiert.