Erste Wahl nach Proporzabschaffung

Am 4. März wählt Kärnten einen neuen Landtag. Erstmals seit fast 100 Jahren wird es danach erst richtig spannend, denn die neue Koalitionsregierung wird nach der Abschaffung des Proporzes in der ersten Landtagssitzung nach der Wahl gebildet.

Bisher saßen nach dem Proporzsystem alle maßgeblichen politischen Kräfte in der Regierung. Dieses System sollte dafür sorgen, dass die größeren Parteien ihre Entscheidungen in der Regierung gemeinsam im Konsens treffen. Der Nachteil dabei: Für den Wähler ist es nicht leicht zu erkennen, welcher Partei welcher Beschluss zuzuordnen ist. Bei problematischen Entwicklungen - wie etwa der Schuldenexplosion durch die ehemalige Hypo - will dann niemand Verantwortung übernehmen.

Erste Koalitionsregierung etwa ab Mitte April

Das wird sich künftig ändern. Erstmals seit der ersten freien Wahl in Kärnten 1921 wählen die Kärntner eine Koalitionsregierung, wie es sie auch im Bund und den meisten anderen Bundesländern gibt. Diese Kärntner Koalitionsregierung wird vom Landtag bei der ersten Sitzung nach der Wahl - nach spätestens sechs Wochen - mit einfacher Mehrheit gewählt.

Diese Koalition regiert das Land dann ohne Zutun der Opposition. Beschlüsse der Koalitionsregierung müssen - wie auf Bundesebene - einstimmig sein. Eine Ausnahme gibt es aber in Kärnten: Wer nicht mitstimmen will, kann sich der Stimme enthalten. Die künftige Regierung könnte, nach Ermessen der Parteien, statt aus bisher sieben, nur aus fünf oder sechs Mitglieder bestehen.

Keine Blockaden mehr im Landtag

Künftig sollte es auch Blockaden des Landtags wie im Jahr 2012 nicht mehr geben. Die FPÖ verhinderte damals über Monate die Auflösung des Landtags, indem sie das Hohe Haus verließ und damit zu wenig Abgeordnete anwesend waren - mehr dazu in Kärntner Landtag löste sich auf. Künftig müssen bei solchen Anlässen nicht mehr zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sein, sondern nur noch die Hälfte. Gewählt wird mit einfacher Mehrheit. Zwei-Drittel-Mehrheiten gibt es im Wesentlichen nur noch für Verfassungsgesetze.

Die Opposition ist künftig klar definiert. Sie hat im Landtag mehr Personal und auch mehr Rechte. So wird künftig schon ein Drittel der 36 Abgeordneten eine Volksbefragung durchsetzten können. Ein neues Budget wird erst dann beschlossen, wenn ein Rechnungsabschluss für das alte vorliegt. Das war in der Vergangenheit nicht immer so und hat etwa dazu geführt, dass das wahre Ausmaß der Hypo-Haftungen vielen unbekannt war.

Stärkste Partei nicht fix in Regierung

Und noch eines bringt die neue Regierungsform: Ohne Absolute Mehrheit im Landtag - und die hat derzeit keine Partei - ist niemand fix in der Regierung vertreten. In der neuen Verfassung ist nur festgeschrieben, dass die stimmenstärkste Partei verpflichtet ist, andere Parteien zur Bildung einer Regierung einzuladen. Den anderen Parteien, wenn sie die Mehrheit von 19 Stimmen im Landtag zustande bringen, könnten auch gegen die stärkste Partei regieren.

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