Fünf Monate Haft wegen Tritt gegen Mitschüler

Ein heute 15-jähriges Mädchen ist am Montag wegen schwerer Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie trat - damals noch 14 Jahre alt - einem Mitschüler im Bus ins Gesicht, der Bub wurde schwer verletzt und musste operiert werden.

Der Vorfall ereignet sich im September des Vorjahres. Das damals 14 Jahre alte Mädchen saß im Schulbus in erhöhter Position. Ein 13 Jahre alter Bekannter hörte unter ihr auf seinem Handy Musik. Die Schülerin fühlte sich durch die Lautstärke gestört und rastete aus. Sie trat dem Buben mit ihrem Schuh mitten ins Gesicht. Als er blutend umhertorkelte, schrie ihn die 14-Jährige an: „Ich hätte noch fester können, glaub mir, das ist erst der Anfang!“ Der 13-Jährige wurde blutüberströmt ins Krankenhaus eingeliefert. Er erlitt einen offenen Nasenbeinbruch, die Nasenscheidewand war eingerissen, drei Schneidezähne angebrochen und vorübergehend litt er auch an Sehstörungen.

Schwierige Lebensgeschichte

Am Montag vor dem Landesgericht Klagenfurt war keine Rede mehr von Aggressivität. Die heute 15 Jahre alte Schülerin wirkte gebrochen, schüchtern und ruhig. Im Prozess wurde ihre schwierige Familiengeschichte aufgerollt. Von ihren Eltern erfuhr sie keine Liebe oder Fürsorge sie verletzte sich selbst. Als sie einen Suizid ankündigte landete sie nach psychiatrischer Behandlung in einer Jugend-WG. Außerdem leidet sie an einer schweren chronischen Krankheit. Seit sie in der Einrichtung lebt, gehe es ihr besser, sagte sie. Ihre Tat im Schulbus würde sie bereuen, bei ihrem Opfer entschuldigte sie sich.

Psychologische Betreuung angeordnet

Ein Gutachten der Jugendgerichtshilfe bescheinigt der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und empfiehlt dringend eine psychologische Betreuung samt Bewährungshilfe. Beides war auch Bedingung des Gerichts, damit die Jugendliche vergleichsweise glimpflich davonkam. Richter Alfred Pasterk zeigte Verständnis für die schwierige Gesamtsituation des Mädchens und verurteilt es zu fünf Monaten Haft auf Bewährung, bis zu 2,5 Jahre Gefängnis wären möglich. Die 15-jährige nahm das Urteil an. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig verzichtet auf Rechtsmittel, somit ist das Urteil rechtskräftig.