Heeresdienst ferngeblieben - bedingte Haft

Weil er unentschuldigt seinem Dienst beim österreichischen Bundesheer ferngeblieben ist, wurde am Montag ein 21-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Nach dem Tod seiner Mutter sei er depressiv gewesen, sagte er.

Der gelernte Kellner hatte heuer nach der Grundausbildung seinen Dienst in der Küche einer Klagenfurter Kaserne versehen. Immer wieder blieb er für ein paar Tage unangemeldet daheim - seine Mutter war damals schwer krebskrank, sie starb im Sommer. Im Mai fehlte der Klagenfurter schließlich 20 Tage durchgehend. Er gab an, dass er sich depressiv gefühlt und seine Zeit nur daheim auf der Couch verbracht habe.

„Über Zaun gestiegen und heimgegangen“

Als er Ende Mai wieder in die Kaserne zurückkehrte, wurde ihm mitgeteilt, dass er die Zeit, während der er gefehlt hatte, nachdienen müsse - außerdem hätte ihn eine 13-tägige Ausgangssperre erwartet. Die Reaktion des jungen Mannes: „Ich bin über den Zaun gestiegen und heimgegangen.“ In der Anklage wurde dem Klagenfurter Desertion vorgeworfen: Er habe versucht, sich für immer dem Dienst zu entziehen.

Das bestritt der 21-Jährige aber: „Ich wollte gar nicht für immer wegbleiben. Mir ist es einfach psychisch schlecht gegangen, ich habe mich in der Kaserne nicht wohlgefühlt.“ In einem Urintest bei dem Angeklagten wurden Cannabis und Kokain nachgewiesen. Wie ein Sachverständiger in der Verhandlung sagte, könnte die depressive Stimmung des Mannes sowohl von einer psychischen Erkrankung als auch von seinem Drogenkonsum hergerührt haben.

Richter: Unerlaubte Abwesenheit

Einzelrichter Alfred Pasterk sprach den Mann schließlich nicht wegen Desertion, sondern wegen unerlaubter Abwesenheit schuldig: „Für sie spricht, dass sie beide Mal freiwillig in die Kaserne zurückgekommen sind“, führte er in seiner Begründung aus. Dem 21-Jährigen kam seine Unbescholtenheit und seine Jugend mildernd zugute, erschwerend war das Zusammentreffen von mehreren Vergehen und der schnelle Rückfall. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Restliche Zeit könnte abzudienen sein

Das Thema Bundesheer ist damit für den Mann aber nicht erledigt: Eine Militärpsychologin hatte ihn im Sommer für ein Jahr für untauglich erklärt. Der 20-Jährige wurde dann vorzeitig aus dem Dienst entlassen - was bedeutet, dass er wieder einen Einberufungsbefehl erhält, neuerlich gemustert wird und dann möglicherweise seine restliche Präsenzdienstzeit abzudienen hat.