Nach Berufsverbot: Raschere Verfahren gefordert

Ein halbes Jahr hat es gedauert, bis gegen einen umstrittenen Zahnarzt in Klagenfurt Berufsverbot erwirkt wurde. Krankenkasse und Zahnärztekammer plädieren nun für raschere Verfahren - zum Schutz der Patienten.

Der Zahnarzt ist mit einer Reihe von Anschuldigungen konfrontiert. Er habe unnötige Behandlungen, wie zum Beispiel Operationen, durchgeführt und soll auch überhöhte Abrechnungen eingereicht haben. Nach Beschwerden zeigte die Patientenanwaltschaft den Zahnarzt an – mehr dazu in Berufsverbot für Klagenfurter Zahnarzt. Der Arzt, für den die Unschuldsvermutung, weist die Anschuldigungen zurück und will gegen sein Berufsverbot vorgehen.

Ein Disziplinarverfahren, ein Schiedskommissionsverfahren und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft liefen, während der umstrittene Zahnarzt monatelang weiter ordinierte. Das löste nun eine Diskussion über solche Untersuchungsverfahren aus.

GKK: Datenschutz verzögert Verfahren

Die Kärntner Gebietskrankenkasse wandte sich an das Ministerium. Die Verfahren sollten im Sinne der Patienten gestrafft werden, fordert Helgard Kerschbaumer von der Gebietskrankenkasse. Verzögernd wirke in solchen Fällen nämlich das Datenschutzrecht: „Wer darf wem welche Daten weitergeben, das muss geklärt werden.“ Auch mit der Zahnärztekammer soll es nun dazu einen runden Tisch geben. Auch die Kammer hätte schneller reagieren könne, meint Kerschbaumer: „Ich würde mir wünschen, dass die Kammer Fragen des Disziplinarrechts schneller aufgreift und schneller zu Maßnahmen kommt.“

Kammer schließt Verfahrensmängel nicht aus

Der Präsident der Zahnärztekammer, Anton Rezac, weist die Kritik zurück. Seine Institution habe nicht ein Mitglied geschützt, sondern alles zur Klärung des Falles getan. Man habe auch versucht, die Verfahren zu beschleunigen - ohne Erfolg. Termine würden schließlich von der Richterschaft anberaumt, nicht von der Zahnärztekammer. An Gesprächen über die Vorgangsweise sei die Kammer jedenfalls sehr interessiert – denn Verfahrensmängel seien im aktuellen Fall nicht ausgeschlossen.

GKK: Ein Restrisiko bleibt

Ein Restrisiko für die Patienten werde es auch in Zukunft geben, sagt Helgard Kerschbaumer von der Krankenkasse: „Absolute Sicherheit können wir nicht bieten. So lange ein Verschulden nicht rechtlich festgestellt ist, und das ist nun einmal Merkmal eines Rechtsstaates, können wir Patienten nicht warnen.“

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