Bootsführer nach tödlichem Unfall angeklagt

Nach dem tödlichen Motorbootunfall im Juni auf dem Wörthersee, bei dem ein 44-jähriger Niederösterreicher von Bord fiel und ums Leben kam, sind nun der Bootslenker und ein Vertreter des Bootsbesitzers wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Mittwoch in einer Aussendung, dass sie gegen den verantwortlichen Lenker und den Schiffsführer Anklage beim zuständigen Landesgericht Klagenfurt erhoben hat. „Dem 44-jährigen Lenker wird das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung nach Paragraf 81 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch und das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach Paragraf 89 Strafgesetzbuch zur Last gelegt“, so die Staatsanwaltschaft. Dem 32-jährigen Vertreter des Schiffseigners werde das Vergehen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung vorgeworfen, sagte Gerichtssprecher Manfred Herrnhofer. Der Mann soll den späteren Lenker ans Steuer gelassen haben.

Suche Toter Motorboot Maria Wörth

ORF/Marco Mursteiner

Stundenlang wurde nach dem Mann gesucht

Verteidiger: Müssen uns Verhandlung stellen

Der Verteidiger des Bootslenkers wirft der Justiz unvollständige Ermittlungen vor. Alexander Todor-Kostic kündigte an, in der Verhandlung Beweisanträge an das Gericht stellen zu wollen. Es seien nicht alle Unfallvarianten hinreichend geprüft worden, kritisierte Todor-Kostic. Die Anklagebehörde habe außerdem das Privatgutachten, das er von einem internationalen Schifffahrtsexperten habe erstellen lassen, nicht berücksichtigt.

Einspruch werde es seinerseits keinen geben. Nicht, weil er das nicht wolle, sondern aus rechtlichen Gründen: „Bei einem Strafantrag ist das nicht möglich, wir müssen uns daher der Hauptverhandlung stellen.“ Welche Beweisanträge er stellen will, ließ der Rechtsanwalt offen. Das müsse er erst mit seinem Mandanten besprechen, sagte Todor-Kostic.

Bootslenker war alkoholisiert

Der Lenker des Bootes, ein 44-jähriger Medienmanager, hatte 1,2 Promille. An Bord waren am Abend des 2. Juni 2017 fünf Männer: der Lenker, drei seiner Freunde sowie ein Vertreter des Bootsbesitzers, ein 32-jähriger Kärntner. Einer der Passagiere, ein 44-jähriger Bauunternehmer, ging in einer Kurve über Bord. Laut Gutachten ertrank der Mann nicht, sondern starb an schwersten Verletzungen am Kopf und im Gesicht, wie sie etwa durch eine Schiffsschraube entstehen können.

Eine derartig schwere Verletzung habe den sofortigen Tod und die sofortige Handlungsunfähigkeit der betroffenen Person zur Folge, so die Staatsanwaltschaft im August in einer Aussendung. Eine „unfallfremde schicksalshaft erkrankungsbedingte Todesursache“ konnte durch die Obduktion und die angeschlossenen feingeweblich-histologischen Untersuchungen „ausgeschlossen werden“ - mehr dazu in Bootsunfall: Opfer hatte „massivste“ Verletzungen (kaernten.ORF.at; 16.8.2017). Gefunden wurde der Tote erst am Tag nach dem Unfall bei einer großen Suchaktion in 30 Meter Tiefe.

Unterschiedliche Aussagen zum Hergang

Zum Unfallhergang gibt es unterschiedliche Aussagen. Als das Boot laut Zeugen eine scharfe Kurve machte, fiel das spätere Opfer vom Boot. Laut Zeugen sei das Boot danach rückwärts gefahren. Der Unfalllenker gab aber an, auch er sei bei der Kurvenfahrt aus dem Boot geschleudert worden. Das Gutachten habe das laut dem Anwalt des Lenkers aber nicht berücksichtigt - mehr dazu in „News“ zitiert Endgutachten zu Bootsunfall.

Bei grob fahrlässiger Tötung reicht der Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft. Der Name des Bootsführers darf aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden, es gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess in Klagenfurt dürfte öffentlich geführt werden, hieß es im Sommer von der Staatsanwaltschaft, ein Termin steht derzeit aber noch nicht fest.

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