Kindergärtnerinnen nach Badeunfall vor Gericht

Wegen fahrlässiger Körperverletzung müssen sich zwei Kindergärtnerinnen und ein Bademeister nach einem Badeunfall mit einem damals drei Jahre alten Buben im Schwimmbad Bleiburg verantworten. Das Kind ging unter und ist seither ein Pflegefall.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Kitz, bestätigt einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). Die beiden Kindergärtnerinnen waren mit einer Praktikantin Mitte August mit 17 Kindern zu einem Schwimmausflug in Bleiburg aufgebrochen. In einem unbeobachteten Moment fiel der Vierjährige ins Schwimmbecken gefallen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Bub zehn Minuten unter Wasser war - mehr dazu Polizei ermittelt zu Badeunfall von Dreijährigem (kaernten.ORF.at; 28.8.2017). Er ist seit dem Unfall ein Pflegefall.

Badeunfall Dreijähriger Bleiburg

ORF

Das Kind ging zunächst unbemerkt unter

Praktikantin nicht angeklagt

Es wären mehr Betreuerinnen für einen Ausflug in das Schwimmbad nötig gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Auch der Bademeister wird angeklagt, weil er zu dem Unfallzeitpunkt mit Wartungsarbeiten beschäftigt gewesen sein soll. Die dritte Begleitperson war eine Praktikantin. Sie wird deswegen nicht angeklagt, weil sie mit ein paar Kindern zum Unfallzeitpunkt am WC gewesen sein soll. Der Prozess findet am Bezirksgericht Bleiburg statt, für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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