Was im Krankenstand zu beachten ist

Herbstzeit ist Erkältungs- und Grippezeit. Ist ein Dienstnehmer nicht im Stande zur Arbeit zu erscheinen, muss er Einiges beachten, was Krankmeldung, Ausgehzeit und Schutzbestimmungen betrifft. Die Arbeiterkammer gibt einen Überblick.

Das Wichtigste ist, den Krankenstand sofort nach Bekanntwerden dem Dienstgeber zu melden, sagt Max Turrini von der Arbeiterkammer Kärnten: „Das kann formlos erfolgen: Sowohl telefonisch, als auch mittels einer SMS, WhatsApp oder wie auch immer.“ Dann kann der Dienstgeber - theoretisch schon ab dem ersten Tag - eine Bestätigung verlangen.

Dass man dafür prinzipiell drei Tage Zeit habe, sei ein weit verbreiteter Mythos, so Turrini: „Die Regel ist: Der Dienstgeber hat das Recht, eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen, auch schon ab dem ersten Tag. Dann muss man sie natürlich auch beibringen, also am Besten schon gleich nach Beginn des Krankenstandes zu Arzt gehen.“

Symbolbild Krankmeldung Arbeitsunfähigkeitsmeldung

ORF

Ausgehzeiten einhalten - Kontrollen möglich

Der Dienstgeber muss über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert werden, so Turrini: „Die Krankenstandsbestätigung ist ein Formblatt und da steht genau drinnen, von wann bis wann der Krankenstand anhält und ob es eine Berufserkrankung, eine Krankheit oder ein Unfall ist. Mehr darf auch der Dienstgeber nicht wissen - insbesondere die Diagnose geht den Dienstgeber überhaupt nichts an.“

Wenn vom Arzt Bettruhe verordnet wird, sollte dem Folge geleistet werden. Bei leichteren Krankheitsfällen werden bestimmte Ausgangszeiten gewährt - für Arztbesuche und wichtige Besorgungen. Dann sollte man sich wieder zu Hause aufhalten und ans Gesundwerden denken, sagt Turrini: „Was man nicht machen sollte - aber auch das kommt leider vor - sich während der Ausgangszeit irgendwo aufzuhalten oder auch außerhalb der Ausgangszeiten, wo man als Kranker womöglich nicht hingehen sollte - Stichwort Zeltfeste, Partys usw.“ Stichprobenartige Kontrollen durch die Gebietskrankenkasse sind möglich.

Schnupfen Grippe Schnäuzen

APA/dpa/Karl-Josef Hildebrand

Bettruhe sollte eingehalten werden

Krankenstand unterbricht Urlaub

Wird man im Urlaub krank, gilt laut dem AK-Experten Folgendes: „Wenn der Krankenstand länger als drei Tage dauert, ist es in meinem eigenen Interesse als Dienstnehmer oder als Dienstnehmerin, den Krankenstand auch zu melden, weil dann der Urlaub unterbrochen wird. Wenn ich ihn nicht melde, dann konsumiere ich den Urlaub möglicherweise parallel zum Krankenstand und dann gilt der Urlaub leider als konsumiert.“

Symbolbild Krankenstand Krankheit Erkältung

ORF

AK fordert Kündigungsschutz während Krankenstand

Wer im Krankenstand ist, unterliegt besonderen Schutzbestimmungen, so Turrini. Dennoch komme es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer während des Krankenstandes gekündigt werden.

Die AK fordert für diese Zeit einen Kündigungsschutz: „Man sucht sich als Beschäftigter nicht aus, ob man krank ist. Da geht es oft um chronische Erkrankungen, um wirklich tragische Fälle. Dort noch mit einer Kündigung bedroht zu sein ist ein absolutes Vergehen des Gesetzgebers. 35 Prozent der Beschäftigten gehen krank arbeiten. Das wirkt sich natürlich auch volkswirtschaftlich aus.“ Bis jetzt gibt es nur eine Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Krankenstandes, auch wenn das Dienstverhältnis theoretisch schon beendet ist.

Symbolbild Krankenstand Krankheit Erkältung

ORF

Die Zahl der Krankenstände häuft sich in vielen Firmen, auch wenn viele Arbeitnehmer Angst haben, im Krankenstand gekündigt zu werden

Teilzeit-Option nach schweren Krankheiten

Kehrt ein Dienstnehmer nach längerem Krankenstand zurück ins Berufsleben, kann er seit 1. Juli eine sogenannte „Wiedereingliederungsteilzeit“ in Anspruch nehmen und seine Arbeitszeit - zwischen 25 und 50 Prozent - reduzieren. Dem Arbeitnehmer wird während dieses Zeitraums das sogenannte erhöhte Krankengeld ausbezahlt, das von der GKK und nicht vom Dienstnehmer übernommen wird.

Link: