Freispruch bei Fälscherprozess

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein 68 Jahre alter Steirer freigesprochen worden. Er soll gefälschte ausländische Führerscheine an inländische Abnehmer vermittelt haben.

Es war das bereits vierte Verfahren, in das der 68 Jahre alte Grazer involviert war. Auch in Wien und bei einem Prozess am Bezirksgericht Villach wurde er freigesprochen. Nun kam es zur Berufungsverhandlung am Landesgericht Klagenfurt. Richter Manfred Herrnhofer musste klären, ob der Angeklagte selbst Opfer oder Mittäter war.

EU-Führerscheine vermittelt

Angefangen hatte der Angeklagte mit der Vermittlung von EU-Führerscheinen 2005. Als Vermittler bekam er 150 Euro und arbeitete zuerst mit einer ungarischen und dann mit einer spanischen Agentur zusammen. „Zu meinem Mandanten kommen Leute, die den Führerschein in Österreich nicht schaffen, z. B. weil sie eine Lernschwäche haben“, sagte Verteidiger Sebastian Huna am Beginn der Verhandlung. Für diese Personen gebe es die Möglichkeit, den Führerschein legal im Ausland zu machen. Er werde dann auch in Österreich anerkannt, so der Verteidiger.

Angeklagter wollte Pension aufbessern

Die Aufgabe seines Mandanten sei es gewesen, den Kontakt zu Agenturen in Ungarn und Tschechien herzustellen. Der 68-Jährige hatte sich durch die Vermittlung von Führerscheinen einiges zu seiner Pension dazuverdient. In etwa 30 Fällen sei das klaglos vonstattengegangen, so der Angeklagte vor Gericht. Doch dann begann er mit einer spanischen Agentur zusammenzuarbeiten, die schließlich einen gefälschten Führerschein ausstellte.

Aufgeflogen war der Betrug erst, als ein Gailtaler von der spanischen Agentur namens KTM einen deutschen Führerschein mit Absender aus dem Kamerun zugeschickt bekam. Er hatte 2.600 Euro dafür bezahlt. Als Vermittler hatte der Angeklagte fungiert. Der damals 18 Jahre alte Gailtaler ging auf Anraten seines Großvaters zur Polizei. Die Untersuchung ergab, dass der Scheckkartenschein eine Fälschung war.

Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

„Mein Mandant ist genauso Opfer wie derjenige, der für den falschen Schein bezahlt hat“, beteuerte Verteidiger Huna vor Gericht. Auch sein Mandant gab an, die Zusammenarbeit mit der besagten spanischen Agentur sofort nach den Unstimmigkeiten abgebrochen zu haben. Die ominöse spanische Agentur hat sich mittlerweile aufgelöst. Der 68-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.

Belastet wurde er vom mittlerweile 21 Jahre alten Empfänger des gefälschten Führerscheins. Er gab an, dass auf der Website des Angeklagten zu lesen war, dass er nur zu bezahlen brauche und dann ohne Prüfung einen Führerschein bekomme. Bereits bei der ersten Verhandlung hatte der 21-Jährige aber angegeben, dass er sich nicht mehr hundertprozentig erinnern könne, was auf der Website gestanden sei.

Schuld nicht nachweisbar

Richter Herrnhofer glaubte dem Angeklagten schlussendlich. Im Zweifel sei ein Schuldnachweis nicht zu erbringen, so der Richter. „Um einen Schuldspruch fällen zu können, ist es notwendig, dass Sie gewusst haben, dass unsauber gearbeitet und Führerscheine gefälscht wurden. Diesen Eindruck kann ich nicht teilen“, sagte Herrnhofer an den Angeklagten gerichtet. Deshalb sprach er den 68-Jährigen von den Anschuldigen frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Staatsanwältin Nicola Trinker Nichtigkeit und Berufung anmeldete.

Legal zum Führerschein im Ausland

Grundsätzlich ist es legal, den Führerschein im Ausland zu machen. Viele Österreicher, denen die Prüfung im eigenen Land zu schwer ist oder die bereits einen Führerscheinentzug hatten, kommen in anderen EU-Ländern einfacher zu der rosaroten Scheckkarte. Dafür müssen sie sich in dem Land, in dem sie den Führerschein beantragen, für mindestens 185 Tage mit Wohnsitz melden. Der Führerschein, der dann auch in Österreich gültig ist, kostet dann um die 3.000 Euro.