Land klagt Gutachter in Causa Seenkauf

Das Land Kärnten will sich in der Causa Seenkauf Geld von den damaligen Gutachtern zurückholen. Das Land soll im Jahr 2007 um zwölf Mio. Euro zu viel für Grundstücke des ÖGB und der BAWAG am Hafner-, Ossiacher und Maltschachersee bezahlt haben.

Der Oberste Gerichthof erklärte eine Zivilklage gegen jene Gutachter für zulässig, die 2007 beim Ankauf der Seenliegenschaften federführend waren. Grundlage der Klage ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs, wonach das Land beim Ankauf zwölf Millionen Euro zu viel bezahlte - mehr dazu in Seegrundstücke: RH mahnt Entscheidung ein. Dieses Geld will sich das Land nun von den Gutachtern zurückholen. Unterdessen ermittelt auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen mehrere Beschuldigte - mehr dazu in Causa Seenkauf: 17 Beschuldigte.

Ermittlungen kurz vor Abschluss

Die Causa Seenkauf hat zwei Seiten: eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche. Ob und inwieweit beide miteinander verknüpft sind, wird erst dann feststehen, wenn der Abschlussbericht der Polizei vorliegt. Die Ermittlungen seien „weit fortgeschritten“, heißt es von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Abschlussbericht sei fast fertig. Ermittelt wird gegen 16 natürliche und zwei juristische Personen wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit.

2007 von ÖGB und BAWAG abgekauft

Angekauft wurden die Seeliegenschaften im Jahr 2007, die Kärntner Landesregierung unter Jörg Haider zahlte 43 Millionen Euro an ÖGB und BAWAG. Der Regierungsbeschluss erfolgte einstimmig und wurde von BZÖ, SPÖ und ÖVP mitgetragen. Auf dem Zivilweg wurde bereits vor zwei Jahren von der Seeliegenschaften Verwaltungs GmbH (SIG) Klage wegen falscher Gutachten gegen eine Immobilienkanzlei und eine Wirtschaftstreuhänderkanzlei eingebracht - mehr dazu in Causa Seenkauf: Zivilprozesse laufen.

Die Frage, ob man der Meinung sei, dass bewusst eine zu hohe Bewertung der Seegrundstücke abgegeben wurde, will man bei der SIG nicht beantworten. Das zu klären, sei Sache der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sagte SIG-Geschäftsführer Reinhard Zechner. Es sei Tatsache, dass man von einem der profundesten Experten auf diesem Sektor ein Gutachten habe und dem Gericht angeboten habe.

Gericht engagiert eigenen Gutachter

Was den angestrebten Schadenersatz betrifft, steht und fällt alles mit der Frage, ob der Kaufpreis für die Seeliegenschaften am Maltschacher-, Hafner- und Ossiacher See wirklich zu hoch war. Das Landesgericht sieht das keineswegs als erwiesen an und bestellte einen eigenen, unabhängigen Gutachter, der diese Frage klären soll. Das Ergebnis wird wohl erst in einem halben Jahr vorliegen. Dazu sagte SIG-Geschäftsführer Zechner, er sei wichtig, dass das Gutachten profund sei. Der Anspruch sei aufrecht, und er sehe gute Chancen, ihn durchzusetzen.

Je nach Ergebnis des Gerichtsgutachtens will die SIG die Klagshöhe von zwölf Millionen Euro gegebenenfalls sogar noch aufstocken. Im umgekehrten Fall - wenn der Gutachter zu dem Schluss käme, dass der Kaufpreis korrekt war - wäre die Klage des Landes endgültig hinfällig.

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